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laumat.at / Matthias Lauber
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Chronik

Kosten nach Fehlalarm muss Steuerzahler zahlen

Nach dem Großeinsatz am Sonntag in Natternbach, der durch einen Ortsbewohner ausgelöst wurde, welcher Kinderschreie im Kanal gehört haben wollte, stellt sich die Frage, wer den Einsatz bezahlt.

Wie viel der Einsatz gekostet hat, ist derzeit noch unklar. Gewiss ist aber, dass der Mann, der den Alarm ausgelöst hat, nicht für den Einsatz aufkommen muss, so die Polizeisprecherin Simone Mayr-Kirchberger: „Aus polizeilicher Sicht wird es hier zu keiner Verrechnung kommen. Wir gehen davon aus, dass wir Zeugenhinweisen, die an die Polizei gemeldet werden, nachgehen werden. Das ist ja auch unser gesetzlicher Auftrag.“

Bezahlung nur in Ausnahmefällen

Bezahlen wird die öffentliche Hand, also der Staat. Nur in Ausnahmefällen, so etwa bei schlechten Scherzen, kann es sein, dass die Polizei denjenigen zur Kasse bittet, der den Einsatz ausgelöst hat. Der Natternbacher, der im aktuellen Fall die Einsatzkräfte alarmiert hat, war vertrauenswürdig, so die Mayr-Kirchberger: „Wir sind sehr dankbar, wenn es Zeugenhinweise gibt und sich die Bevölkerung an uns wendet." Der Einsatz gestern in Natternbach konnte nach etwa fünf Stunden abgebrochen werden.