Angeklagter und Vorsitzende im gerichtssaal
Team Fotokerschi / Klaus Mader
Team Fotokerschi / Klaus Mader
Chronik

Lebenslang nach Mord an Ex-Schwager

Zu lebenslanger Haft ist am Mittwochabend in Steyr ein 38-Jähriger verurteilt worden, der Anfang März in Grünburg (Bezirk Kirchdorf) seinen Ex-Schwager erschossen hatte. Der Mann hatte ein Geständnis abgelegt und zeigte sich vor Gericht reumütig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Geschworenen votierten einstimmig für schuldig im Sinne der Anklage. Der Mann soll Anfang März seinen Ex-Schwager in Grünburg (Bezirk Kirchdorf) mit zwei Schüssen aus einer legal besessenen Pistole getötet haben. Der 38-jährige Angeklagte hatte allerdings mit seinem Geständnis und der Aussage, er wolle „die Verantwortung für den Mord übernehmen“ selbst schon die Richtung gewiesen. Sein Verteidiger legte nach der Urteilsverkündung allerdings Berufung ein, das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.

Für Richterin „eiskalte Hinrichtung“

Die Richterin begründete die Höchststrafe damit, dass es sich um eine „eiskalte Hinrichtung“ gehandelt habe. Derartiges suche „Seinesgleichen“ und müsse „entsprechend streng“ geahndet werden. Der Angeklagte kündigte Berufung gegen die Strafhöhe an.

Mit Waffe Zutritt zum Haus verschafft

In der Nacht auf den 5. März fuhr der damals noch 37-Jährige angetrunken zu seinem Ex-Schwager und läutete an der Haustür. Dieser öffnete, es gelang ihm aber gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin die Tür wieder zu schließen. Der Verdächtige feuerte mit der Waffe in das Glaselement der Türe und kam so ins Haus. Dort soll er zwei tödliche Schüsse auf das Opfer abgegeben haben, bevor er mit seinem Pkw nach Hause flüchtete, wo er später festgenommen wurde. Als Motiv nannte er, er habe seine Nichte und seinen Neffen – die Kinder der Schwester und des 43-jährigen Opfers –, die Jahre nach der Scheidung 2017 zum Vater gezogen waren, weg holen wollen.

Staatsanwalt: „Menschenverachtendes Verhalten“

Ein derartig „kaltes, menschenverachtendes Verhalten“ habe er in den 25 Jahren seiner Tätigkeit noch nicht erlebt, meinte der Staatsanwalt. Denn nicht nur, dass der Angeklagte mit einer Glock „mit absolut tödlichem Kaliber“ den „unliebsamen Ex-Schwager“ beseitigt habe, sammelte er nach den Schüssen im Haus alle Handys ein, damit keine Hilfe geholt werden konnte. Danach sei er zum mittlerweile 13-jährigen Neffen in den ersten Stock gegangen, holte diesen und zwang ihn, den toten Vater anzusehen. Daher hatte er „für lebenslang“ plädiert.

Der Verteidiger schilderte seinen Mandanten als nicht „aggressivaffin“ und „harmoniebedürftig“, wie er dem psychiatrischen Gutachten entnahm. Der jahrelange Sorgerechtsstreit der Schwester habe an ihm „genagt und genagt und genagt“, sagte er. „Ich habe gesehen, wie meine Schwester unter ihm leidet“, der Ex-Schwager sei ein „Narzisst mit pathologischen Eigenschaften“ gewesen, meinte der Angeklagte. So habe er verhindern wollen, dass seine beiden Patenkinder so werden wie ihr Vater. Die zwei hat der Beschuldigte seit 2018 nicht mehr gesehen.

Angeklagter dachte an zwei weitere Opfer

Am Abend der Tat habe „sich ein Schalter umgelegt“, versuchte der Angeklagte die Tat zu erklären. Vorher hätte er noch nie daran gedacht, dem Ex-Schwager etwas anzutun. Der Verteidiger sprach daher von „Totschlag im Affekt“ und hatte um ein mildes Urteil für seinen unbescholtenen Mandanten gebeten. Mittlerweile sei ihm bewusst, was er getan habe und es tue ihm leid, sagte der 38-Jährige dem Geschworenengericht.

Nach der Tat hingegen habe er noch den „Gedankengang“ gehabt, dem Ex seiner Freundin und seinem ehemaligen Chef „das gleiche“ anzutun. Insgesamt hatte er in besagter Nacht drei Magazine für die Pistole dabei. Nach einem Anruf bei seiner Lebensgefährtin sei er aber heim gefahren.

Laut Gutachten zurechnungsfähig

„Er hat nichts", brachte die psychiatrische Sachverständige Adelheid Kastner den psychischen Zustand des Angeklagten auf den Punkt. Er sei zurechnungsfähig und habe nicht im Affekt gehandelt. Er habe"in einem dauerndem Zermürbungsprozess“ mit seiner Freundin gesteckt, was seiner Grundstruktur von hoher Harmoniebedürftigkeit widerspreche. Er kam zu dem Schluss, Grund „allen Übels“ seien narzisstische Männer wie der Ex-Partner seiner Freundin, der Ex-Mann der Schwester und sein Ex-Chef, führte Kastner weiter aus. Darauf habe er beschlossen, die Narzissten in seinem Umfeld zu beseitigen. Der Familie des Opfer wurde ein Trauenschmerzensgeld von insgesamt 120.00 Euro zugesprochen.