Das Kind hatte im Bachbett des Saiherbachs gespielt, als sich ein Steinblock löste, gemeinsam mit dem Mädchen umstürzte und es erdrückte.
Keine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht
Den Betreuerinnen habe „keine Vernachlässigung ihrer Sorgfalts-bzw. Aufsichtspflicht nachgewiesen werden können“, bestätigte eine Staatsanwaltschaftssprecherin einen Bericht im „Oberösterreichischen Volksblatt“ am Mittwoch. Das Mädchen sei bei einem nicht verhinderbaren Unglücksfall ums Leben gekommen.