Polizei am Ort des Fundes und der Kontrolle
Team Fotokerschi/Bayer
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CHronik

Mann mit toter Frau im Auto ist zurechnungsfähig

Ein zentraler Vertreter der Coronamaßnahmengegner-Szene, der wegen Holocaustleugnung angeklagt ist, ist laut psychiatrischem Gutachten zurechnungsfähig und nicht gefährlich. Der Mann hatte sich zuvor seinem Prozess entzogen. Bei einer Verkehrsanhaltung ging er der Polizei ins Netz. Im Auto lag die Leiche seiner Frau.

Auch die drei gemeinsamen Kinder befanden sich bei der Verkehrsanhaltung im Juli im Auto. Die 38-jährige Frau war laut Gerichtsmedizin wenige Stunden zuvor eines natürlichen Todes gestorben. Der 39-Jährige wurde festgenommen und kam in U-Haft – allerdings nicht wegen des Vorfalls mit der Leiche seiner Frau, sondern im Zusammenhang mit der Anklage wegen Holocaustleugnung bzw. wegen Fluchtgefahr, nachdem er vor seinem Prozess abgetaucht war. Er soll auf Telegram und in einem Youtube-Video die Ausgangsbeschränkungen und die Impfpflicht mit der Judenverfolgung verglichen haben.

Laut psychiatrischem Gutachten zurechnungsfähig

Nach seiner Festnahme hat das Gericht ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben. Die Sachverständige Adelheid Kastner kommt darin zum Schluss, dass er zurechnungsfähig ist. Es gebe keine Hinweise auf eine psychiatrische Erkrankung im engeren Sinn, wohl aber eine „querulatorisch-fanatische Persönlichkeits-Akzentuierung“, zitierte Gerichtssprecher Walter Eichinger aus dem Gutachten. Diese Komponente seiner Persönlichkeit habe sich während der Pandemie manifestiert.

Mittlerweile von Holocaustleugnung distanziert

Mittlerweile habe sich der Angeklagte aber von der Holocaustleugnung distanziert und unter dem Eindruck des Todes seiner Frau und der Frage nach der Versorgung seiner Kinder sei auch kein weiteres entsprechendes Verhalten zu erwarten, so Kastners Prognose.

Prozesstermin in kommenden Wochen

Der Mann wird sich daher wie geplant nach dem Verbotsgesetz vor einem Geschworenensenat verantworten müssen. Ein Prozesstermin ist Ende Oktober oder Anfang November zu erwarten. Der Angeklagte war einer der wesentlichen Vertreter der Coronamaßnahmengegner-Szene in Oberösterreich, der auch etliche Demos in diesem Zusammenhang angemeldet hatte und auf Social Media sehr aktiv war.

Immer wieder gröbere Konflikte mit Polizei und Behörden

Der Oberösterreicher war über längere Zeit immer wieder in gröbere Konflikte mit Polizei und Behörden verwickelt. Im März 2022 fasste er etwa ein Jahr Freiheitsstrafe, davon acht Monate bedingt, wegen Verleumdung, falscher Beweisaussage, übler Nachrede, Beleidigung und Fälschung eines Beweismittels aus. Von den Vorwürfen der gefährlichen Drohung und der Bestimmung zum Amtsmissbrauch wurde er damals im Zweifel freigesprochen. Danach wurde neuerlich Anklage gegen ihn erhoben, diesmal nach dem Verbotsgesetz. Zur Hauptverhandlung im vergangen August war er nicht erschienen, seither wurde nach ihm gesucht – bis zur Anhaltung durch die Polizei im Juli dieses Jahres.