Landesgericht Ried
ORF.at/Dominique Hammer
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Gericht

Vierfache Mutter zu 14 Jahren Haft verurteilt

Zu 14 Jahren Haft wegen Mordversuchs an ihrem Mann ist am Freitagabend am Landesgericht Ried eine 32-Jährige nicht rechtskräftig verurteilt worden. Laut Staatsanwaltschaft hat die Frau ihren Mann, mit dem sie vier gemeinsame Kinder hat, erst betäubt und ihm dann den Hals aufgeritzt.

Das Leben des 40-Jährigen konnte nur mehr mit einer Notoperation gerettet werden. Bei den Einvernahmen hatte die Frau noch von Notwehr gesprochen, während den beiden Gerichtsverhandlungen leugnete sie allerdings die Tat und beschuldigte plötzlich ihre 13 Jahre alte Tochter. Das Mädchen wies diese Vorwürfe von sich und sprach von einem schwierigen Alltag mit der Mutter.

„Irrtum“ bei erster Verhandlung

Die Frau stand wegen des Vorwurfs des Mordversuchs bereits im Frühling vor Gericht. Nur zwei der acht Geschworenen hielten sie damals für schuldig im Sinne der Anklage, was die Berufsrichter als „Irrtum“ werteten. Sie setzten das Urteil aus, daher musste der Fall neu verhandelt werden.

Für die psychiatrische Gutachterin Adelheid Kastner ist die Angeklagte emotional instabil und leidet unter einer „histrionischen Störung“. Letzteres bedeute, sie wolle immer im Mittelpunkt des Interesses stehen. Als Beispiel nannte Kastner, dass die Angeklagte – offensichtlich fälschlicherweise – behauptet hatte, an einer Reihe schwerer Krankheiten zu leiden. Aber trotz eines „flexiblen Umgangs mit der Wahrheit“ wisse sie, „was richtig und was falsch ist.“ Die Angeklagte werde „über kurz oder lang mit jedem, mit dem sie zusammenlebt, in Konflikte geraten“, prognostizierte die Gutachterin.

Einstimmiges Urteil der Geschworenen

Die Geschworenen nahmen der Mutter das Abwälzen der Schuld auf die Tochter nicht ab und schlossen sich einstimmig der Meinung der Staatsanwaltschaft an. Die 32-Jährige wurde daher wegen Mordversuchs verurteilt. Der Staatsanwaltschaft war die Höhe der Strafe zu gering, die Verteidigung legte Berufung ein – daher ist das gestern Abend gefallene Urteil nicht rechtskräftig.