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CHRONIK

Wolfsverordnung bald vor VfGH

Die oberösterreichische Wolfsverordnung wird nun also zum Fall für den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Beim Wiener Tierschutzverein sei man gewillt, bis zum Schluss gegen die Verordnung vorzugehen, heißt es am Montag.

Als „juristische Posse“ bezeichnet Madleine Petrovic, die Präsidentin von Tierschutz Austria den Streit um die oberösterreichische Wolfsverordnung, die mittlerweile zu zwei Abschussfreigaben geführt hat. Das Landesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Tierschutzvereins zuletzt abgewiesen. Dass man jetzt einen teuren Umweg gehen müsse, um den Verfassungsgerichtshof damit zu beschäftigen, sei letztklassig, so Petrovic. Man werde sich davon aber nicht abhalten lassen.

Tierschutzverein mit neuerlicher Beschwerde

Der Tierschutzverein werde jedenfalls neuerlich Beschwerde einbringen und auch noch weitergehen. Man werde jetzt auch die Ombudsstelle der EU-Kommission mit der oberösterreichischen Wolfsverordnung befassen. Indem das Land einzelne Wölfe aus Rudeln schieße, werde das Problem nicht gelöst sondern nur verschärft, so Petrovic.

Land will Lockerung beim Schutzstatus

Während der Tierschutzverein die Wolfsverordnung als verfassungswidrig bezeichnet, hofft das Land auf weitere Lockerungen beim Schutzstatus des Wolfes. Agrarlandesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP) verweist auf die Ankündigung der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. National und international sollen demnach alle Maßnahmen zum Schutz der Menschen und der Tiere ergriffen werden.
Der Schutzstatus stehe zur Diskussion und es werde alles daran gesetzt diesen zu ändern und auch zu lockern, so die Agrarlandesrätin weiter.