Wirtschaft

OGH-Schlappe für Bank Austria im Streit mit 3-Banken-Gruppe

Im jahrelangen Streit zwischen der UniCredit-Tochter Bank Austria und der 3-Banken-Gruppe hat die Bank Austria nun auch vor dem Obersten Gerichtshof eine Schlappe erlitten: Das Höchstgericht hat eine Revision der Bank Austria zurückgewiesen. Die Oberbank sieht einen richtungsweisenden Erfolg.

Die Erleichterung ist groß bei der Oberbank in Oberösterreich. Der Rechtsstreit läuft seit 2019, nun hat der Oberste Gerichtshof ein laut Oberbank richtungsweisendes Urteil gefällt. „Ich bin froh, dass der Oberste Gerichtshof in der Sache entschieden hat und uns in allen 22 Verfahrenspunkten entsprechend Recht gegeben hat“, so Franz Gasselsberger, Generaldirektor der Oberbank.

Streit bereits seit 2019

Der Streit um Einfluss und Kontrolle zwischen der 3-Banken-Gruppe (Oberbank, BKS, BTV) und der Bank Austria, die größte Einzelaktionärin bei Oberbank, BKS und BTV, dauert bereits seit 2019 an. Kern des Disputs sind Kapitalerhöhungen unter den 3-Banken, die wechselseitige Verflechtungen aufweisen. Über eine Syndikatskonstruktion halten sie gemeinsam mit der Generali-Versicherung aneinander die Mehrheit.

Die Bank Austria äußerte den Verdacht, dass die Gruppe bei den Kapitalerhöhungen gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr und die im Aktiengesetz normierten Kapitalaufbringungsregeln verstoßen habe. Sie vermutete, dass aufgrund der ringförmigen Beteiligungen Kapitalerhöhungen – unter anderem der Oberbank – zumindest teilweise aus deren eigenem Vermögen bezahlt worden seien.

Im vergangenen Mai forderte die Bank Austria zudem, dass Oberbank und BKS ihre eigenen Vorstände auf Schadenersatz von insgesamt mehr als 6 Millionen Euro klagen. Die 3 Banken Gruppe hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen.

3-Banken-Gruppe sieht sich durch Urteil bestätigt

Oberbank, BKS und BTV sehen sich nach dem Urteil des OGH auch für weitere Verfahren bestätigt. „Das ist natürlich eine Grundlagen-Entscheidung. Und mit diesem Urteil ist auch Recht gesprochen worden, das auch für andere Verfahren Gültigkeit hat“, so Gasselsberger.

Die Bank Austria hat in dem Gerichtsstreit schon öfter verloren, kündigt aber an, „die anderen, offenen Verfahren konsequent weiterzuverfolgen“, ohne auf Einzelheiten einzugehen. Es dürfte dabei um das Verfahren bei der Übernahmekommission und die Schadenersatzklagen gegen den Vorstand gehen.