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Chronik

OGH lehnte Bank-Austria-Revision ab

Im schon länger schwelenden Streit zwischen der UniCredit-Tochter Bank Austria und der 3-Banken-Gruppe hat jetzt der Oberste Gerichtshof (OGH) eine Revision der Bank Austria zurückgewiesen.

Damit bestätigte der Gerichtshof eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Innsbruck vom Juni 2022, wie aus dem Urteil hervorgeht. Das Oberlandesgericht hatte die Klage gegen die BTV damals als formal unzulässig und inhaltlich unbegründet beurteilt.

Der Streit um Einfluss und Kontrolle zwischen der 3-Banken-Gruppe (Oberbank, BKS, BTV) und der Bank Austria, die größte Einzelaktionärin bei Oberbank, BKS und BTV, dauert bereits seit 2019 an. Kern des Disputs sind Kapitalerhöhungen unter den 3-Banken, die wechselseitige Verflechtungen aufweisen. Über eine Syndikatskonstruktion halten sie gemeinsam mit der Generali-Versicherung aneinander die Mehrheit.

Bank Austria spricht Verdacht auf Regelbruch aus

Die Bank Austria äußerte den Verdacht, dass die Gruppe bei den Kapitalerhöhungen gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr und die im Aktiengesetz normierten Kapitalaufbringungsregeln verstoßen habe. Sie vermutet, dass aufgrund der ringförmigen Beteiligungen Kapitalerhöhungen (u. a. der Oberbank) zumindest teilweise aus deren eigenem Vermögen bezahlt worden seien.

Im vergangenen Mai forderte die Bank Austria zudem, dass Oberbank und BKS ihre eigenen Vorstände auf Schadenersatz von insgesamt mehr als 6 Mio. Euro klagen. Es ging darum, dass Oberbank und BKS im Herbst 2022 ihr Syndikatsvorkaufsrecht nutzten und BTV-Aktien erwarben, die Wüstenrot angeboten hatte. Am selben Tag wurden diese zum Marktpreis an die G3B Holding (Generali) und die BTV Privatstiftung weiterverkauft. Daraus entstand ein Verlust.

Ortet in OGH-Abweisung positive Signale

Die Bank Austria hat in der Auseinandersetzung bereits eine juristische Niederlagenserie erlitten. In der jüngsten Abweisung der Revision durch den OGH ortet sie aber auch positive Signale. In einer Stellungnahme gegenüber der APA hieß es, dass die Entscheidung den Minderheitenschutz stärke. Denn es werde klargestellt, dass Ringbeteiligungen wie im Fall der 3-Banken grundsätzlich nur bis durchgerechnet 10 Prozent zulässig seien. Außerdem habe der OGH den Anspruch von Minderheitenaktionären nach dem Aktiengesetz bestärkt, wonach diese veranlassen könnten, dass die Aktiengesellschaft gegen ihren eigenen Vorstand Schadenersatzansprüche geltend macht.

Aus den Ausführungen des Gerichts gehe darüber hinaus hervor, dass die 3-Banken-Gruppe unter anderem mit der G3B kein Mutter-Tochter-Verhältnis habe, was entsprechende Konsequenzen für die Beurteilung der Aktientransaktionen innerhalb der 3-Banken Gruppe nach sich ziehen werde. Unabhängig vom OGH-Urteil beabsichtige man nun, „die anderen, offenen Verfahren konsequent weiterzuverfolgen, um die Wahrung der Rechte aller Minderheitsaktionäre der 3 Banken in vollem Umfang zu gewährleisten und endlich eine zeitgemäße Governance zu etablieren“, verlautete aus der Bank.