Gewessler hatte kritisiert, dass die Wolfsverordnungen in den Bundesländern teils ungerechtfertigt sind und gegen Verordnungen auf EU-Ebene verstoßen. Man rechne sogar mit einem entsprechenden Verfahren auf EU-Ebene. In der seit Ende Juni in Oberösterreich geltenden Wolfsverordnung ist geregelt, dass problematische und gefährliche Wölfe in Ausnahmefällen geschossen werden dürfen. Für Ministerin Gewessler seien diese Abschüsse kaum in den Verordnungen mit Rechtfertigungsgründen belegt.
„Weit weg von Lebensrealität der Bauern“
Landesrätin Michaela Langer-Weninger schreibt in einer Stellungnahme, dass sie nicht wisse, was an der aktuellen Verordnung falsch sein sollte, die Ministerin sei zudem in Wien weit weg von der Lebensrealität der Bäuerinnen und Bauern: „Sicher verschanzt hinter den dicken Mauern des Ministeriums lässt es sich – mit alten NGO-Freunden – leicht über Risiko und Erhaltungszustände sinnieren. Dabei bleiben die Realität und auch die Sorgen der Menschen außen vor.“
Auch den Vorwurf des Rechtsbruchs durch die Oberösterreichische Wolfsmanagementverordnung weist die Agrarlandesrätin zurück, da die Fauna-Flora-Richtlinie selbst in Ausnahmefällen den Abschuss von Problemwölfen ermögliche. „Dieses durch Artikel 16 der Richtlinie begründete Recht, vom Schutzstatus des Wolfs abzuweichen, haben wir in Oberösterreich genutzt“, so Langer-Weninger.