Es soll um die Kulturhauptstadt 2024 und in der Folge um die Frage gegangen sein, wie man mit der Gedenkkultur in Ebensee umgehen solle.
Urteil ist rechtskräftig
Rainer meinte, sie hochhalten zu müssen, der Wirt würde die Vergangenheit lieber ruhen lassen. Die Situation geriet offenbar aus dem Ruder, und der Wirt soll dem Vernehmen nach handgreiflich geworden sein. Das Urteil des Landesgerichts Wels ist rechtskräftig.