Eingang des Landesgerichts Steyr
Team Fotokerschi
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Chronik

Urteil nach Regenschirmattacke

Nach einer Regenschirmattacke auf einen Bundesheer-Kameraden in Enns (Bezirk Linz-Land) ist der inzwischen 21-jährige Angreifer wegen absichtlich schwerer Körperverletzung in einem Schöffenprozess am Donnerstag im Landesgericht Steyr rechtskräftig zu drei Jahren Haft, davon eines unbedingt verurteilt worden.

Das 33-jährige Opfer, bei dem die Schirmspitze die Augenhöhle durchstoßen hatte und ins Gehirn eingedrungen war, ist seit dem Vorfall erheblich beeinträchtigt. Mehr dazu in Regenschirm-Opfer halbseitig gelähmt (ooe.ORF.at, 2.6.23).

Vorfall nach Ausmusterungs-Feier

Nach dem Festakt zur Ausmusterung in der Kaserne Heresunteroffiziersakademie (HUAK) in Enns gingen einige der neu ernannten Unteroffiziere noch in eine Bar. An dem Abend floss reichlich Alkohol. Der Angeklagte soll in dem Lokal nach Zeugenaussagen mit Anpöbelungen vor allem gegen das spätere Opfer begonnen haben. Dieses habe aber gelassen reagiert. Das Lokal schloss gegen 1.30 Uhr des 24. Februar. Alle machten sich auf den Heimweg in die Kaserne. Beim Hinausgehen schnappte sich der Angeklagte einen Schirm mit einer zehn Zentimeter langen Metallspitze, spannte ihn mehrmals auf, machte ihn wieder zu und fuchtelte damit herum. Zuletzt ging er auf den 33-Jährigen los.

Metallspitze durchstieß Knochen der Augenhöhle

Zeugen wollen einen Wurf gegen das Opfer gesehen haben, andere einen Stich ins Gesicht. Der medizinische Sachverständige erklärte sich die Verletzungen eher mit einem wuchtigen Stoß aus kurzer Entfernung: Die Metallspitze drang unterhalb des rechen Auges ein. Sie durchstieß nicht nur die Haut und das darunter liegende Gewebe, sondern auch den Knochen der Augenhöhle.Ein Knochensplitter drang fünf Zentimeter tief ins Gehirn ein. Der 33-Jährige blutete und hatte starke Schmerzen, wollte aber weder Rettung noch einen Arzt.

Verletzter wollte zunächst nicht zum Arzt

Mit einem Taxi brachten ihn die Kameraden zurück in die Kaserne, wo er sich niederlegte. Anfangs war die Schwere der Verletzung nicht erkennbar. Aber in der restlichen Nacht verschlechterte sich sein Zustand stark. Er wurde in das Linzer Unfallkrankenhaus eingeliefert und umgehend operiert, weil eine Blutung gefährlich auf das Gehirn drückte. Der mutmaßliche Angreifer wurde in U-Haft genommen.

Angeklagter bekannte sich schuldig

Im Gegensatz zu seinen früheren Aussagen bekannte sich der Mann im Prozess umfassend geständig und vollinhaltlich im Sinne der Anklage schuldig. Er hatte zuvor bereits 10.560 Euro Teilschmerzengeld an das Opfer gezahlt und auch angekündigt weitere Forderungen zu erfüllen. Denn das Opfer klagt vor allem über den Verlust der Feinmotorik der linken Hand und eine Lähmung des Armes. Allein das wurde vom Gericht als schwerwiegende Folge der Tat gewertet. Der 33-Jährige gibt zudem Sehbeschwerden und Probleme mit seinem linken Fuß an. Er geht am Stock. Ein selbstständiges Leben ist vorerst nicht möglich. Eine bevorstehende Reha soll noch Besserung bringen.

Drei Jahre Haft, eines davon unbedingt

Das Gericht verurteilte den 21-Jährigen zu insgesamt drei Jahren Haft, davon eines unbedingt. Die mögliche Höchststrafe hätte 15 Jahre betragen. Die rund zweieinhalbmonatige U-Haft wird angerechnet. Es besteht die Möglichkeit eines elektronisch überwachten Hausarrestes. Bei der Strafbemessung wurden mildernd das Geständnis, das Alter zur Tatzeit unter 21 Jahren und die bisherige Unbescholtenheit gewichtet. Erschwerend gewertet wurde, dass ihm seine Aggressivität unter Alkoholeinfluss bekannt war. Ihm wurde die Fortsetzung der von ihm begonnenen Psychotherapie aufgetragen und Bewährungshilfe angeordnet.

Außerdem wurden dem Opfer weitere 5.000 Euro als symbolisches Schmerzengeld zugesprochen. Weitere Forderungen sind zu erwarten. Dieser will der Verurteilte erfüllen, wenn er nun der Arbeit nachgeht, die er nach dem Ende seiner Militärlaufbahn aufgenommen hat.