Rettungsfahrzeug mit Blaulicht  in Oberösterreich
ORF/rubra
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Chronik

Hund biss Kleinkind und Baby

Im Bezirk Perg hat ein Schäferhund am Wochenende ein Baby und ein Kleinkind gebissen und verletzt. Die beiden Kinder wurden von den Eltern erstversorgt und mussten dann ins Krankenhaus nach Linz gebracht werden.

Die Eltern waren am Samstag mit ihrer vier Wochen alten Tochter und dem zweijährigen Sohn zu Besuch bei der Großmutter der Kinder im Bezirk Perg. Im Haus waren auch der Stiefsohn der Großmutter und dessen Schäferhund.

Beide Kinder gebissen

Plötzlich stürmte der Hund in die Küche, wo sich die Mutter gerade mit ihren Kindern befand. Obwohl sie das vier Wochen alte Mädchen gerade im Arm hielt, ging der Hund auf den Säugling los und biss mehrfach zu. Dann biss er auch den Zweijährigen. Schließlich gelang es dem Besitzer, den Hund aus der Küche zu schaffen. Die Eltern leisteten Erste Hilfe. Die Rettung brachte die Kinder in das Kepler Uniklinikum. Dort wurden sie ambulant behandelt und durften gleich wieder nach Hause, heißt es aus dem Krankenhaus.

11-Jähriger nach Hundebiss im Spital

Am Samstag wurde im Bezirk Perg noch ein weiteres Kind von einem Hund verletzt. Der elfjährige Bub war mit seiner Großmutter im Garten eines Bekannten der Familie, als der Hund ihn im Gesicht biss. Auch der 11-Jährige musste nach Linz ins Krankenhaus gebracht werden und wurde stationär aufgenommen. Der Hundebesitzer wird angezeigt.

Behördenverfahren laufen

Jetzt laufen Behördenverfahren. Zuständig ist in erster Linie die jeweilige Gemeinde, die in Abstimmung mit der Bezirkshauptmannschaft überprüft, ob die Tiere richtig gehalten werden und warum es zu dem jeweiligen Zwischenfall gekommen ist, sagt die Bezirkshauptmann-Stellvertreterin von Perg, Magdalena Löttner-Bigonski: „Das heißt, der Amtstierarzt kommt zu dem Hund und den Hundehaltern nach Hause. Es wird der Vorfall besprochen und nachgegangen, warum es überhaupt passiert ist und welche Gründe vorliegen. Dann stellt der Amtstierarzt fest, was der Grund dieses Zubeißens war. Erst aufgrund dieses Gutachtens kann der Bürgermeister tätig werden und den Bescheid erlassen, ob dieser Hund auffällig war oder nicht.“ Demnach würden auch weitere behördliche Maßnahmen gesetzt, sagt Löttner-Bigonski.

Diese Maßnahmen können von der Verpflichtung zu einem Hundehalterkurs über die Abnahme des Tieres bis zum Einschläfern reichen. Sollte kein strafrechtliches Delikt vorliegen, ist dennoch eine Verwaltungsstrafe bis zu 7000 Euro ist möglich.