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Politik

Linzer Gemeinderat stimmte für Swap-Vergleich

Der Linzer Gemeinderat hat am Donnerstag mehrheitlich den mit der BAWAG vergangene Woche vereinbarten Vergleich bezüglich der Causa Swap 4175 beschlossen. Die Stadt wird 12 Millionen Euro zahlen. FPÖ, KPÖ, Linz+ und Wandel enthielten sich bei der Abstimmung.

Damit der seit gut elf Jahren andauernde Rechtsstreit tatsächlich beigelegt werden kann, benötigt es auch von der BAWAG formell eine Gremiumsentscheidung. Die BAWAG wollte dies auf Nachfrage der Austria Presse Agentur „nicht kommentieren“, hieß es am Donnerstag kurz.

Konkret sieht der gerichtliche Vergleich vor, dass die Stadt acht Millionen Euro bis 28. Februar 2023 und vier Millionen Euro bis 31. Jänner 2024 zahlt. Zudem verzichten beide Seiten auf weitere wechselseitige Forderungen. Ihre bisher entstandenen Kosten tragen beide Seiten selbst.

Luger zeigte sich erleichtert

Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) zeigte sich in der Gemeinderatssitzung neuerlich erleichtert, dass das über der Stadt hängende „Damoklesschwert“ mit einem drohenden Schaden von gut 417 Millionen Euro, den die BAWAG eingeklagt hat, beseitigt werden könne. Daher freute er sich, dass mit dem Gemeinderatsbeschluss „wir unseren Teil dazu beitragen können, dass am Handelsgericht Wien der Rechtsstreit beigelegt werden kann“. Der Vergleich sei das „geringere Risiko“ für die Stadt.

ÖVP für „Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende“

Vizebürgermeister Martin Hajart (ÖVP) begründete die Zustimmung der Schwarzen im Stadtsenat und im Gemeinderat damit, dass man „lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende“ wolle. Für ihn sei jedoch das „Damoklesschwert zum Dolch“ geworden. Aus einem drohenden Schaden von 417 Millionen Euro sei ein tatsächlicher Gesamtschaden von doch 43 Millionen Euro entstanden. Denn zu dem 12-Millionen-Euro-Vergleich kämen noch „24 Millionen Euro Verluste und sieben Millionen Euro Gerichtskosten“, rechnete er vor.

Zustimmung von Grünen, NEOS und MFG

„Rechtsberater haben uns klar dazu geraten, den Vergleich anzunehmen“, meinte Stadträtin Eva Schobesberger (Grüne), warum sie im Stadtsenat und die Grüne Fraktion im Gemeinderat für die Annahme des Vergleichs waren. Der juristischen Empfehlung nicht zu folgen wäre aus ihrer Sicht „verantwortungslos“ gewesen. Auch NEOS vertrat diese Ansicht. Ebenfalls für den Vergleich votierte die MFG.

FPÖ, KPÖ, Linz+ und Wandel enthielten sich

Die FPÖ verweigerte hingegen wie auch schon im Stadtsenat ihr Ja und enthielt sich im Gemeinderat der Abstimmung. Laut FPÖ-Stadtrat Michael Raml komme besagtes „Damoklesschwert zwar nicht mit der vollen Wucht, aber äußerst, äußerst schmerzhaft auf die Linzer herab“. Er sehe in dem „vorgelegten Vergleich eine vertane Chance, dieses Geld für die Linzer zurückzuholen“, da der Prozess voraussichtlich zugunsten der Stadt ausgegangen wäre. Außer den Freiheitlichen enthielten sich noch KPÖ, Linz+ und Wandel.

Rechtsstreit seit 2011

Im Jahr 2007 hatte der damalige Linzer Finanzdirektor das Swapgeschäft – eine Art Kurs-Zins-Wette – zur Absicherung einer auslaufenden Kreditlinie über 195 Millionen Schweizer Franken (195 Millionen Euro) mit der BAWAG abgeschlossen. Durch den Kursanstieg des Franken wuchs der Wert des Swaps 4175 auf mehrere hundert Millionen Euro, die zusätzlich zur Kreditschuld zu zahlen wären. Die Stadt Linz stellte im Jahr 2011 die fälligen Raten für den Swap ein, seitdem läuft der Rechtsstreit zwischen der Stadt Linz und der Bank.

Die Stadt klagte die BAWAG am 2. November 2011 auf Rückzahlung der aus ihrer Sicht geleisteten Überzahlungen von 30,6 Millionen Schweizer Franken, weil das Geschäft ungültig gewesen sei. Die BAWAG wehrte sich neun Tage später mit einer Gegenklage, in der sie 417,7 Millionen Euro von der Stadt forderte. Ein mittlerweile rechtskräftiges Zwischenurteil befand, dass der Vertrag rechtsunwirksam zustande gekommen sei, da keine aufsichtsbehördliche Genehmigung vorlag. Die Stadt Linz hatte damit einen wichtigen Etappensieg errungen. Die Bank forderte allerdings noch Schadenersatz für den entstandenen „Vertrauensschaden“, weil sie darauf vertraut hatte, dass der Finanzdirektor das Recht hatte, das Geschäft abzuschließen.