Politik

Chronologie des Swap 4157

2005 hat die beinahe 20 Jahre lange Geschichte des Swapdeals der Stadt Linz mit der BAWAG begonnen, der für Linz zu einer massiven Belastung hätte werden können. Am Ende steht aber nun ein Vergleich von Stadt und Bank.

  • 2005 – Die Stadt fasst auslaufende Kreditlinien in einer neuen Anleihe bei der Kommunalkredit im Wert von 195 Mio. Schweizer Franken (135 Mio. Euro) zusammen. Sie ist endfällig, läuft bis 2017 und war 2011 mit rund 0,3 Prozent verzinst.
  • 2007 – Der Finanzdirektor der Stadt, Walter Penn, unterschrieb zur Zins- und Kurssicherung einen von der BAWAG angebotenen „Resetable CHF linked Swap“ – eine Art Kurs-Zins-Wette –, laut dem zuständigen Stadtrat Johann Mayr (SPÖ) im Alleingang.
  • März 2010 – Mayr erfährt laut eigenen Angaben vom Ausmaß und vom Risiko des Swaps. Durch den Kursanstieg des Franken ist der Wert des Swaps 4175 auf mehrere hundert Millionen Euro gewachsen, die zusätzlich zur Kreditschuld zu zahlen wären. Der Vertrag wurde von der BAWAG mit 264 Mio. Euro bewertet. Er würde fast das Doppelte der Kreditsumme verschlingen. Netto waren bisher bereits 10 Mio. Euro zu zahlen.
  • Sommer 2010 – Mayr beginnt – vergeblich – Verhandlungen über eine Auflösung.
  • März 2011 – Die Stadt plant eine Klage gegen die BAWAG an das Handelsgericht Wien. Linz will eine Rückabwicklung des Geschäfts und Schadenersatz, weil sie der BAWAG mangelhafte Aufklärung über das Risiko, arglistige Täuschung und Wucher vorwirft, was die Bank zurückwies. Die politische Diskussion ist eröffnet.
  • April 2011 – Die Stadt zahlt der BAWAG eine Rate von 14 Mio. Euro – mit dem Vorbehalt auf Rückforderung. Es kommt ans Licht, dass sich der Vertrag auf einen Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte vom 26. September 2006 bezieht, den die BAWAG und die Stadt Linz geschlossen haben. Eine Verlustdeckelung fehle in dem Dokument. Die Formel enthalte eine im ungünstigen Fall exponentielle Komponente, die den Zinssatz massiv in die Höhe schnellen lasse und bis 2017 das Risiko weiterer enormer Verluste berge.
  • Mai 2011 – Die Staatsanwaltschaft Linz ermittelt gegen Mayr und den bereits zurückgetretenen Beamten, der den Vertrag abgeschlossen hat, sowie später auch den ehemaligen Finanzdirektor Penn wegen des Verdachts der Untreue.
  • September 2011 – Ein Gutachten vom Verfassungsdienst des Landes sagt, dass Frankenkredit und Swap von der Gemeindeaufsicht hätten genehmigt werden müssen.
  • Oktober 2011 – Die Stadt zahlt nächste Rate nicht und kündigt Klage an. Die Bank droht ihrerseits mit Klage wegen Rechtsbruchs. Die BAWAG kündigt den Vertrag auf.
  • November 2011 – Die Stadt bringt Klage gegen die BAWAG beim Handelsgericht Wien ein mit dem Ziel, festzustellen, dass der Swap 4175 rechtsunwirksam sei. Die BAWAG bringt eine Schadenersatzklage ein, in der sie 418 Mio. Euro geltend macht.
  • Mai 2012 – Das Handelsgericht Wien regt eine Mediation an.
  • September 2012 – Der Stadtsenat gibt grünes Licht für Mediationsverhandlungen.
  • November 2012 – Die Staatsanwaltschaft Linz ermittelt auch gegen unbekannte Täter im BAWAG-Umfeld wegen Untreue und Betrug, diese Ermittlungen werden im Mai 2014 eingestellt.
  • Februar 2013 – Die Mediation wird offiziell beendet, nachdem die BAWAG sie bereits im Jänner für gescheitert erklärt hatte.
  • Mai 2013 – Das Verfahren um den Abschluss des Swap 4175 im Handelsgericht Wien vor einem Einzelrichter startet.
  • Juli 2013 – Finanzstadtrat Mayr und ehem. Finanzdirektor Penn werden in Linz strafrechtlich wegen Untreue angeklagt. Mayr tritt zurück.
  • Dezember 2013 – Mayr und Penn werden vom Verdacht der Untreue freigesprochen. Der Richter erklärt in diesem Urteil den Swap 4175 für ungültig, weil er von der Aufsichtsbehörde genehmigt hätte werden müssen.
  • Februar 2014 – Eine Schadenersatzklage der BAWAG gegen den ehemaligen Bürgermeister Franz Dobusch (SPÖ) wird zurückgewiesen.
  • März 2015 – Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) nimmt ein Gesprächsangebot der BAWAG über einen Vergleich an.
  • November 2018 – Eine neuerliche Mediation scheitert.
  • Jänner 2020 – In einem Zwischenurteil erklärt das Handelsgericht Wien den Swap 4175 für ungültig. Er habe nie Bestand gehabt, weil der Gemeinderat dem riskanten Finanzgeschäft hätte zustimmen müssen. Die BAWAG legt Berufung ein.
  • Oktober 2020 – Der Prozess geht weiter.
  • April 2021 – Das Oberlandesgericht (OLG) Wien bestätigt das Zwischenurteil des Handelsgerichts Wien, wonach der Swap 4175 ungültig sei. Die Bank zieht vor den Obersten Gerichtshof (OGH).
  • August 2022 – Der OGH bestätigt, dass der Geschäftsabschluss zwischen der Stadt Linz und der BAWAG nicht gültig zustande gekommen ist, da keine aufsichtsbehördliche Genehmigung vorlag.
  • Jänner 2023 – Stadt Linz und BAWAG stehen vor einem Vergleich.