Kalender mit Aufschrift „Impfen“
APA/Barbara Gindl
APA/Barbara Gindl
Coronavirus

Streit um Impfbefreiungs-Formular

Nicht leicht haben es derzeit jene Menschen in OÖ, die sich von der Impfpflicht befreien lassen wollen. Denn wer beim Land online seine Unterlagen einreichen will, wird an die behandelnden Ärztinnen und Ärzte verwiesen, was bei der Ärztekammer für Verärgerung und Unverständnis sorgt.

Man sei sicher nicht dazu da, Krankheitsbestätigungen auszustellen, oder das Formular für die Ausnahme von der Impfpflicht auszufüllen, so die Ärztekammer OÖ. Man könne gegen Honorar zwar Befunde zur Verfügung stellen, die Ausstellung der Atteste erfolge allerdings durch Amts- bzw. Epidemie-Ärzte des Landes.

Auf der Website des Landes heißt es hingegen: „Für eine rasche Bearbeitung Ihrer Unterlagen empfehlen wir Ihnen, das nachstehende Formblatt durch Ihren behandelnden Arzt /Ihre behandelnde Ärztin ausfüllen und unterfertigen zu lassen.“

Gegenüber Radio OÖ war das Land OÖ um eine Klärung bemüht. In einer schriftlichen Stellungnahme heißt es, zusätzlich zu den Dokumenten und Befunden, die die Person, welche um eine Impfbefreiung ansucht, hochladen will, könne der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin den Antrag mittels Formblatt noch näher konkretisieren. Nach dem Hochladen würden dann die Epidemie-Ärzte zum Einsatz kommen, die die Unterlagen endgültig prüfen und gegebenenfalls eine Befreiung ausstellen. Die Befreiung werde also nicht vom behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin ausgestellt.

„Keine Verpflichtung“

Der Vertreter der niedergelassenen Ärzte in der Ärztekammer Oberösterreich, Wolfgang Ziegler betont, dass jeder Hausarzt und jede Hausärztin gerne bereit sei, seinen Patienten, von denen er wisse, dass sie tatsächlich für eine Impfbefreiung infrage kommen, zu helfen.
Eine allgemeine Verpflichtung dazu bestehe aber keinesfalls und könne man daraus auch nicht ableiten.