Illustration zum Thema Medizin / Hausarzt / Arzt / Gesundheit: Ein praktischer Arzt hält ein Stethoskop in einer Praxis in Niederösterreich. (198.2014)
HELMUT FOHRINGER / APA / picturedesk.com
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Coronavirus

Impfpflicht: Plattform für Befreiungsanträge

Das Land führt eine Online-Plattform zur Befreiung von der Covid-19-Impfpflicht ein. Ab 14. Februar kann man auf der Webseite digital Unterlagen einreichen. Diese werden dann durch Epidemie-Ärzte des Landes geprüft.

Wer chronisch krank, allergisch gegen Inhaltsstoffe der Impfung oder schwanger ist, kann von der Impfpflicht befreit werden. Fällt der Ausnahmegrund weg, wie etwa die Geburt eines Kindes oder die Genesung von einer Krankheit dann gilt die Impf-Befreiung noch bis zum Ablauf des Folgemonats.

Haberlander: „Plattform dringend notwendig“

Ab Montag kann man auf der Webseite des Landes digital Unterlagen einreichen. Die Plattform sei dringend notwendig gewesen um ein einheitliches Prozedere zu gewährleisten, zumal man sich als Bundesland auch zur Mitwirkung am Vollzug der Impfpflicht des Bundes bereit erklärt habe, so Landeshauptmann-Stellvertreterin und Gesundheitsreferentin Christine Haberlander. Es müsse auch die Möglichkeit von Doppelanträgen in mehreren Bundesländern unterbunden werden, so Haberlander weiter.

Eigene Lösung pro Bundesland

Eine bundesweite Lösung gibt es derzeit übrigens nicht, jedes Bundesland stellt die Einreichplattform selbst zur Verfügung. In Oberösterreich wird zudem die Stadt Linz zusätzlich zur Plattform vom Land eine eigene Internetseite einrichten.