Impfdosen für Coronavirus-Schutzimpfung und eine Spritze auf einem Tablett
Daniel Scharinger
Daniel Scharinger
Coronavirus

Rufe nach Impfpflicht werden lauter

Angesichts der hohen Infektionszahlen lässt am Mittwoch einer der bekanntesten und renommiertesten Juristen des Landes aufhorchen: der Rektor der Linzer Johannes Kepler Universität, Meinhard Lukas, fordert erstmals eine Debatte über eine Impfpflicht für alle.

Denn die Situation in den Krankenhäusern und Intensivstationen sei unerträglich, das habe er in zahlreichen Gesprächen mit dem Personal dort in den letzten Tagen sehr deutlich gesehen. Deshalb brauche es zum einen noch mehr Kontaktreduktionen auch für Geimpfte, aber auch die Diskussion um eine allgemeine Impfpflicht.

„Bevölkerung braucht wieder Perspektive“

Lukas sagte gegenüber dem ORF Oberösterreich: „Wenn das wieder notwendig wird, dann braucht die österreichische Bevölkerung auch eine Perspektive. Und die Perspektive muss sein, dass es nicht einen fünften Lockdown gibt und nicht eine fünfte Welle über uns hereinbricht. So sehr ich gehofft habe, nicht an den Punkt zu kommen, entscheiden zu müssen, ob es eine allgemeine Impfpflicht gibt, so sehr bin ich davon überzeugt, dass es jetzt dazu eine dringliche Debatte braucht, um den Menschen wieder eine Perspektive zu geben. Wenn ich von Impfpflicht spreche, dann meine ich natürlich nicht, dass jemand zur Impfung gezwungen wird, aber dass es Folgen hat, wenn man sich nicht impfen lässt. Das kann man juristisch als indirekte Impfpflicht bezeichnen.“

„Selbstbehalte bei Behandlungen“

Die Folgen könnten unterschiedlich sein, so Lukas, wie Selbstbehalte bei Behandlungen, oder eine bestimmte Teilhabe am öffentlichen Leben eine gewisse Zeit nicht möglich sei. Man werde um diese Debatte nicht herumkommen, und die Menschen hätten Ehrlichkeit verdient, so Lukas.

Auch der Präsident der Ärztekammer in Oberösterreich, Peter Niedermoser, forderte am Mittwoch eine Impfpflicht für alle. „Nicht nur für Gesundheitsberufe, das wurde schon lange von uns gefordert, aber jetzt ist es an der Zeit zu sagen ‚Jawohl wir haben gegenüber jedem Menschen draußen füreinander die Verpflichtung uns impfen zu lassen‘. Viele haben das freiwillig auf sich genommen, wer das nicht freiwillig auf sich genommen hat, hat seine Freiheit vor die Freiheit der Übrigen gestellt, und hier gehört eine verpflichtende Impfung her“, so Niedermoser.

Demo gegen Impfpflicht in Gesundheitsberufen

Vor dem Klinikum Wels-Grieskirchen wurde unterdessen am Dienstag bereits gegen eine CoV-Impfpflicht für Gesundheitsberufe demonstriert. Entgegen anders lautender Social-Media-Beiträge sei dabei der Krankenhaus- und Rettungsbetrieb nicht gestört worden, erfuhr die APA am Mittwoch aus der Klinik und von der Landespolizeidirektion. Laut Polizei hatten rund 600 Menschen am Protest teilgenommen.

Die Durchführung der Demonstration auf dem Grundstück der Klinikum Wels-Grieskirchen GmbH sei verboten worden. „Die Kundgebung wurde polizeilich überwacht. Die Rettungszufahrt des Klinikums war zu keiner Zeit beeinträchtigt“, hieß es in einer Stellungnahme des Spitals am Mittwoch. Das deckt sich mit Aussagen der Landespolizeidirektion. Es habe keine Straftaten, keine Verwaltungsübertretungen gegeben, sagte Polizeisprecher David Furtner der APA.

Klinikum Wels-Grieskirchen distanziert sich von Demo

„Das Klinikum Wels-Grieskirchen und die Belegschaftsvertretung distanzieren sich deutlich von der gestern stattgefundenen Kundgebung. Ebenso wie unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die uns vorab vom Aufruf zur Veranstaltung informiert haben und diese Initiative entschieden ablehnen“, so das Klinikum weiter.

Die Demo sei für 100 Leute angemeldet gewesen, die Exekutive war mit bis zu 30 Einsatzkräften vor Ort, nachdem immer mehr Teilnehmer gekommen seien. „Das Versammlungsrecht ist ein hohes Gut. Die Polizei kann eine gesetzlich angemeldete Versammlung nur untersagen, wenn sie die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährden würde oder wenn massive Straftaten oder Wiederbetätigung zu befürchten wären“, erklärte Furtner. Deshalb seien auch Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz in der betreffenden Verordnung ausdrücklich von der 2G-Pflicht bzw. dem Lockdown für Ungeimpfte ausgenommen. Ob die Polizei den Versammlungszweck gutheiße oder nicht, sei völlig unerheblich.