Angeklagte von oben auf Sesseln
TEAM FOTOKERSCHI
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Chronik

Prozess gegen Letten: Brandbeschleuniger verwendet

Der Prozess gegen drei Letten, die im September des Vorjahres einen Landsmann in einem Hotelzimmer niedergeschlagen, mit Rum übergossen und angezündet haben sollen, ist am Dienstag fortgesetzt worden. Ein Gutachter geht davon aus, dass das Feuer mittels Brandbeschleuniger gelegt wurde.

Die Staatsanwaltschaft legt den 51, 45 und 47 Jahre alten Männern schwere Körperverletzung und Mord durch Brandstiftung zur Last. Die drei Angeklagten, das Opfer und ein weiterer Mann dürften nach Linz gekommen sein, um Geld zu waschen. Zum Hintergrund dieser Taten ist wenig bekannt, offenbar sollte bei einer Linzer Bank ein Konto eröffnet werden. Die Männer haben bereits kriminelle Karrieren hinter sich: Ein Angeklagter und das Opfer sind wegen Mordes gesessen, die anderen sind wegen Waffen- und Drogendelikten, Einbruch oder Raub vorbestraft.

Überwachungsvideos und Zeugenaussagen

In einem Linzer Hotelzimmer kam es in der Nacht auf den 23. September 2020 nach dem Genuss von reichlich Alkohol offenbar zu einem Streit innerhalb der Gruppe. Laut seinen Komplizen soll das 50-jährige Opfer einen anderen unflätig beleidigt haben. Im Raum steht auch, dass es versucht haben soll, ein Messer zu ergreifen. Bei der folgenden Rauferei wurde der 50-Jährige verletzt, danach verließen die anderen den Raum. Die Frage, die nun mithilfe von Überwachungsvideos und Zeugenaussagen geklärt werden soll, ist, ob bzw. welche Angeklagten wieder zurückkamen. Laut Anklage wurde der Verletzte mit Rum übergossen und angezündet. Er starb einige Tage später im Spital. Die Angeklagten wollen mit dem Brand und dem Mordvorwurf nichts zu tun haben. Die Körperverletzung geben sie zumindest teilweise zu.

Getrennt voneinander vernommen

Am Montag waren die drei Angeklagten getrennt voneinander vernommen worden. Am Dienstag wurden etliche Zeugen befragt, die den Brand in dem Hotel mitbekommen haben. Das Gericht hat auch versucht, den fünften Mann zu laden, der mit der Gruppe nach Linz gekommen und im Hotelzimmer dabei war. Er hatte aber bei der Polizei eine Scheinadresse angegeben, daher scheiterte das Vorhaben. Die Verteidigung eines Angeklagten lieferte dann einen Zettel mit einer Adresse in Riga und beantragte, den Mann einzuvernehmen. Der Richter bezweifelt allerdings, dass der Zeuge – so diese Adresse wirklich existiert – nach Österreich oder zumindest zu einer Videokonferenz in ein lettisches Gericht kommen würde.

Hat das Opfer selbst den Brand verursacht?

Eine zentrale Frage im Prozess ist, ob das Opfer den Brand selbst verursacht hat oder angezündet wurde. Auch geht es darum, ob der 50-Jährige bei Brandausbruch noch bei Bewusstsein und bekleidet war. Laut den bisherigen Einvernahmen war er nämlich noch angezogen. Als die Feuerwehr ins Zimmer kam, trug er aber nur mehr Unterwäsche. Im Raum steht die Theorie: Der Mann hat sich, als seine Komplizen nach der Rauferei das Zimmer verlassen hatten, selbst entkleidet – und muss daher bei Bewusstsein gewesen sein. Damit wäre er auch bei Sinnen gewesen, als es zu brennen begann und könnte das Feuer selbst verursacht haben, lautet die Verteidigungslinie.

Experte: Vieles spricht für Brandbeschleuniger

Ein Brandsachverständiger hält es hingegen nicht für plausibel, dass das Opfer das Feuer fahrlässig selbst verursacht haben könnte – etwa durch eine Zigarette. Das Muster der Brandverletzungen würde vielmehr auf eine brennbare Flüssigkeit hindeuten. Darüber hinaus wurden in dem Zimmer weder Zigarettenreste noch Aschenbecher gefunden.

Einem Brand durch Zigarettenglut wäre auch eine wesentlich längere Glimmbrandphase vorausgegangen, führte der Experte aus. Zudem könne man mit Zigarettenglut keinen Alkohol in Brand setzen, das gehe nur mit einer offenen Flamme, etwa einem Feuerzeug. Dass sich das Opfer durch ein Missgeschick selbst angezündet haben könnte, kann sich der Experte „aufgrund der Spurenlage nicht vorstellen“.

Zwischenfall mit Mobiltelefon

Danach gab es eine kurze Verzögerung: Ein Verteidiger verlangte den Ausschluss eines Geschworenen, weil dieser während der Ausführungen des Sachverständigen am Handy gespielt hatte. Nach längerem Hin und Her durfte der Laienrichter bleiben, aber alle Geschworenen mussten ihre Mobiltelefone in einen anderen Raum bringen und gut 30 Minuten des Experten-Vortrags wurde noch einmal abgespielt. Danach wurde der Prozess fortgesetzt. Ein Urteil wird für Mittwoch erwartet.