Außerdem ist auf jenem zur Bürgermeisterwahl, bei der sie als Kandidatin angeführt ist, ihr Geburtsjahr falsch – statt 1965 steht dort 1986. Mehr in Steyr: Fehler bei Briefwahlunterlagen (ooe.ORF.at).
"Der Umstand eines falschen Geburtsjahres habe „keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit der Wahl“, hieß es nach der Sondersitzung der Stadtwahlbehörde. Diese Rechtsmeinung basiere auf „mehreren höchstgerichtlichen Entscheidungen“ und werde auch „von der Landeswahlbehörde vollinhaltlich geteilt“.
Möglichkeit der Wahlanfechtung
Einen Austausch der Bürgermeister-Direktwahlformulare werde es nicht geben, denn sonst könnte der Grund für eine Wahlanfechtung geschaffen werden. Denn es hätten bereits zahlreiche Wähler von der Briefwahl Gebrauch gemacht und durch das Vorliegen von zwei unterschiedlichen amtlichen Stimmzetteln wäre das Wahlgeheimnis nicht mehr gesichert, führte die Stadtwahlbehörde aus.
Und jener Stimmzettel zu viel im Kuvert „sei ein unerklärliches, einmaliges Missgeschick“, stelle „rein rechtlich aber gar kein Problem dar“, hieß es abschließend.
Künftig gibt es einen Gegencheck
Um fehlerhafte Stimmzettel zu verhindern, sei laut Frech in der Sitzung auch entschieden worden, dass diese künftig von der Magistratsdirektion und der Geschäftsbereichsleitung gegengecheckt werden. Weiters solle vor dem Druck den wahlwerbenden Gruppierungen bzw. Bürgermeisterkandidaten der Stimmzettel zur Kontrolle vorgelegt werden.