Landesgericht Linz
Pressefoto Scharinger © Scharinger
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Gericht

Wohnbeihilfe nur mit deutscher Sprache

ÖVP und FPÖ in Oberösterreich fühlen sich am Donnerstag bestätigt. Ein türkischer Staatsbürger blitzte mit seiner Klage auf Schadenersatz beim Landesgericht Linz ab. Er bekam wegen des mangelnden Nachweises von Deutschkenntnissen keine Wohnbeihilfe.

Seit 2018 müssen Drittstaatsangehörige schon mindestens fünf Jahre in Oberösterreich sein und Deutschkenntnisse auf Niveau A2 nachweisen können, um Wohnbeihilfe zu erhalten. Ein türkischer Staatsangehöriger klagte beim Bezirksgericht, weil er zwar Deutsch auf dem verlangten Niveau beherrsche, aber ohne Sprachprüfung den Nachweis nicht erbrachte und so keine Wohnbeihilfe (maximal 300 Euro im Monat) bekam. Er machte geltend, dass diese Vorgabe gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoße. Das Bezirksgericht gab dem Kläger recht, woraufhin das Land in Berufung ging.

Keine Diskriminierung

Das Landesgericht kam diese Woche zu der Ansicht, dass „keine Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Zugehörigkeit“ vorliege und gab damit dem Land recht. Weitere Rechtsmittel sind wegen des Streitwerts in Höhe von rund 4.000 Euro nicht zulässig. Allerdings habe das Gericht nicht darüber entschieden, ob die rigide Wohnbeihilfe der Daueraufenthaltsrichtlinie für langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige widerspreche.

An diesem Punkt setzt der Verein Migrare an, für den der Fall noch nicht abgeschlossen sei. Es sei nun zu klären, ob es sich bei der Wohnbeihilfe um eine Kernleistung für langfristig Aufenthaltsberechtigte handelt. Für die verantwortlichen Landespolitiker ist der Fall erledigt. FPÖ und ÖVP fühlen sich in ihrer Vorgehensweise bestätigt.

„Kurs bestätigt“

Wohnbaureferent Manfred Haimbuchner (FPÖ) meint, dass das Landesgericht trotz zahlreicher politischer Unkenrufe seiner Rechtsansicht gefolgt sei und dass man durchaus Integrationsleistungen von Drittstaatsangehörigen einfordern kann. Für ihn sei es selbstverständlich, dass jemand, der Leistungen vom Staat erhält, "auch elementare Deutschkenntnisse nachweisen kann“.

Auch die ÖVP sieht sich mit der Entscheidung des Landesgerichts "klar in unserem Kurs bestätigt. Für Landesgeschäftsführer Wolfgang Hattmannsdorfer ist Deutschlernen ein Muss um Leistungen vom Staat beziehen zu können. Der Linzer FPÖ-Vizebürgermeister Markus Hein geht sogar noch weiter, für ihn sollten auch städtische Sozialleistungen nur gegen einen entsprechenden Deutsch-Nachweis ausbezahlt werden.

Für Grüne enttäuschend

Der Spruch des Landesgerichts sei zu akzeptieren, heißt es heute von den oberösterreichischen Grünen. Es bleibe dennoch „grundsätzlich enttäuschend“, dass Menschen gezwungen seien, sich Leistungen wie die Wohnbeihilfe erkämpfen zu müssen. Es gehe um Menschen, die teilweise seit Jahrzehnten in Oberösterreich leben und hier auch ihren finanziellen Beitrag leisten.