Grenzübergang Obernberrg
Pressefoto Scharinger © Daniel Scharinger
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Politik

Verordnung zu kleinem Grenzverkehr in Kraft

Nach der Entscheidung Bayerns, den kleinen Grenzverkehr wieder zuzulassen, ist seit Donnerstag auch eine entsprechende Verordnung Österreichs in Kraft. Damit solle sichergestellt werden, dass die Österreicher aus Bayern auch wieder zurückkehren dürfen.

Die „3-G-Regel“ ermögliche eine Einreise mit aktuellem Immunitätsnachweis (geimpft, getestet oder genesen) ohne darauffolgende Quarantäne, hieß es aus dem Gesundheitsministerium. „Dieses Vorziehen betrifft Einreisende, die sich in den vergangenen zehn Tagen ausschließlich in Deutschland oder Österreich aufgehalten haben.“

Touristische Angebote in Planung

Sowohl Bayern als auch Österreich werden in Kürze wieder touristische Angebote machen. Bayern hatte das für den 21. Mai angekündigt. Ab dem 19. Mai werde es in Österreich „breitflächige Öffnungen mit Sicherheitsmaßnahmen“ geben, sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP). Dabei würden Geimpfte, Genesene und Getestete gleichgestellt und die Quarantänebestimmungen für Einreisende aus Nichtrisikogebieten „abgeschafft“.