Das berichten am Mittwoch auch die „Oberösterreichischen Nachrichten“. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht Wien das Urteil des Handelsgerichtes bestätigt und auch argumentiert, dass der Swap in die Zuständigkeit des Gemeinderates gefallen wäre, der aber damit nicht befasst worden sei.
Streitwert von mehreren Hundert Millionen Euro
Der Bawag wurde allerdings die Möglichkeit einer ordentlichen Revision eingeräumt. Diesen Weg wählt die Bank jetzt. Bei dem Rechtsstreit zwischen Bawag und Stadt Linz geht es um mehrere Hundert Millionen Euro, die durch ein Kurs-Zinswettgeschäft entstanden sind.