Wirtschaft

OLG: „Swap hatte nie Bestand“

Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat das Zwischenurteil des Handelsgerichts Wien, in dem ein verlustreiches Swapgeschäft zwischen der Stadt Linz und der BAWAG für ungültig erklärt wurde, bestätigt. Auch das OLG entschied, dass der Vertrag „nie Bestand gehabt hat“.

Das gab das OLG am Mittwoch in einer Aussendung bekannt. Die BAWAG hatte Berufung gegen das Teilurteil beim OLG eingereicht. Der damalige Linzer Finanzdirektor Werner Penn hatte das Swapgeschäft im Jahr 2007 im Rahmen einer Vollmacht abgeschlossen. Im Jahr 2004 habe der Linzer Gemeinderat aber lediglich einen „ganz allgemeinen Beschluss“ zu Finanzgeschäften gefasst, so das Handelsgericht in seiner Urteilsbegründung. Zum Swap 4175 habe der Gemeinderat aber „überhaupt nichts getan“ obwohl es in dessen Zuständigkeit gefallen wäre, da finanzielle Schwellen überschritten wurden.

„Eine zu den Glücksverträgen gehörende Wette“

Dieser Argumentation des Erstgerichts folgte auch das OLG. Es erblickte im Zins-Swap „eine zu den Glücksverträgen gehörende Wette, deren Ergebnis von der Entwicklung des EUR/CHF-Wechselkurses abhing und die wegen des hohen Wertes der beiden Wettpositionen in die Zuständigkeit des Gemeinderates fiel. Der Abschluss dieser Zinswette, die bei der Kurssteigerung des Schweizer Franken zu erheblichen Verlusten führte, war vom Beschluss aus 2004 nicht umfasst“, hieß es in der Begründung.

Die Entscheidung des OLG ist jedoch nicht rechtskräftig. Das OLG hat die Revision an den Obersten Gerichtshof wegen der Bedeutung der zu lösenden Rechtsfragen zugelassen.

Luger: „Weiterer Etappensieg“

Ungeachtet dessen sprach die Stadt Linz am Mittwochnachmittag von einem „weiteren Etappensieg“ und sieht sich in ihrer „seit jeher vertretenen Rechtsposition ganz eindeutig“ bestätigt. Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) zeigte sich überzeugt, dass diese Rechtsansicht „über alle Instanzen hinweg halten wird und der Swap-Vertrag aus dem Jahr 2007 nichtig ist“, meinte er.

Vize-Bürgermeister Bernhard Baier (ÖVP) sagte, dass die OLG-Entscheidung einmal mehr die Haltung der ÖVP bestätigt habe, die Rechtsfrage durch ein Gericht klären zu lassen.

Rechtsstreit läuft seit 2011

Penn hat zur Absicherung einer auslaufenden Kreditlinie über 195 Mio. Schweizer Franken mit der BAWAG einen Swap – eine Art Kurs-Zins-Wette abgeschlossen. Durch den Kursanstieg des Franken wuchs der Wert des Swaps 4175 auf mehrere Hundert Millionen Euro, die zusätzlich zur Kreditschuld zu zahlen wären. Die Stadt Linz stellte im Jahr 2011 die fälligen Raten für den Swap ein, seitdem läuft der Rechtsstreit zwischen der Stadt Linz und der BAWAG.