Waldbrand am Almkogel; St.Lorenz am Mondsee
fotokerschi.at
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Chronik

Waldbrand: Kein Kostenersatz für Bergrettung

Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) sorgt bei Bergrettern für Unverständnis: Nach einem Waldbrand bekommt die Freiwillige Feuerwehr ihre Einsatzkosten ersetzt – die Bergrettung, die ebenfalls im Einsatz war, aber nicht, hieß es am Sonntag.

Anlass für die OGH-Entscheidung war ein Brand im Höllengebirge (Bezirk Vöcklabruck) im August 2013. Die Feuerwehr rückte zur Brandbekämpfung aus – und auch die Bergretter wurden alarmiert, schilderte Stephan Santer, Ortsstellenleiter in Steinbach am Attersee, im Interview mit dem ORF OÖ.

Zuerst brachten sie Bergsteiger aus dem betroffenen Gebiet in Sicherheit, „dann haben wir gleichzeitig auch die Feuerwehr beim Schlauchverlegen, bei Materialsicherungen und Mannessicherung unterstützt – wir waren sogar teilweise ganz an vorderster Front bei der Waldbrandbekämpfung“.

Gemeinde klagte Kosten ein und bekam recht

Nach dem Einsatz folgt das böse Erwachen: Der Bund weigerte sich zu zahlen. Die Gemeinde Steinbach zog vor Gericht und erreichte in einem jahrelangen Verfahren, dass der Bund die Einsatzkosten der Feuerwehr in der Höhe von rund 114.000 Euro übernehmen muss.

Anders bei der Bergrettung, die auch den Gerichtsweg beschritten hat. Sie erhält zwar Materialkosten ersetzt – nicht aber die Mannschaftskosten von gut 4.000 Euro. Denn zum einen habe es laut OGH keine Anordnung zum Bergrettungseinsatz – also einen Bescheid der Gemeinde – gegeben.

Laut OGH Abrechnung ungültig

Zum anderen sei die Abrechnung laut OGH ungültig, so Bergrettungslandesleiter Christoph Preimesberger: „Unser Verrechnungssystem geht von einer Pauschalierung aus, das heißt, wir verrechnen, unabhängig von der Mannschaftsstärke, einen Stundensatz für unsere Einsätze – da hat der OGH eingewendet, dass es hier nicht um konkrete Kosten geht, sondern um Pauschalierung – das heißt, wir müssten in einem sachverständigen Gutachten nachweisen, dass es sich hier um tatsächliche Kosten handelt.“

Die Ungleichbehandlung sorgt bei den Bergrettern für Unmut, wie Ortsstellenleiter Santer sagte: „Wir sind nicht beleidigt – uns geht es auch nicht ums Geld, sondern darum, dass wir einfach gleich behandelt werden wollen.“

Mehr Einsätze durch Klimawandel

Die Bergrettung werde jährlich zu rund fünf Waldbränden gerufen – die Anzahl dieser Einsätze steige wegen des Klimawandels. Eine Kostendeckung des Rettungsbetriebes werde ohne eine Abgeltung der Mannschaftskosten bei Waldbränden zukünftig schwierig. Denn auch wenn die rund 830 Bergretter ihren Dienst ehrenamtlich leisten, würden Kosten für die Ausbildung, für Wartung und Betrieb, für Versicherungen, für Kommunikation und für die Infrastruktur anfallen.

Tarifumstellung als Lösung

Damit sie künftig zu ihrem Geld kommen, wollen die Bergretter ihr Tarifsystem nun neu aufstellen. Die Zeit drängt jedenfalls, denn die Fälle mehrten sich, hieß es. Das Landwirtschaftsministerium habe erst vor wenigen Tagen auch die Kostenübernahme für einen Waldbrand in St. Lorenz am Mondsee (Bezirk Vöcklabruck) im Jahr 2019 abgelehnt. Dort blieben die Bergretter auf Kosten von 4.600 Euro sitzen.