In den Geschäften, die geöffnet haben, wird man den verschärften Lockdown definitiv bemerken. Ab Montag gilt dort eine FFP2-Maskenpflicht. Ebenso wie in Apotheken und bei der Post zum Beispiel. Aber auch in öffentliche Verkehrsmittel darf man dann nur noch mit FFP2-Masken. Eine Ausnahme gibt es nur für Kinder bis 14 Jahre und Schwangere. Sie dürfen einen normalen Mund-Nasen-Schutz verwenden.
Kulanz in der ersten Woche
Bei den Kontrollen der neuen Regelungen werde in der ersten Woche noch kulant vorgegangen, so Klaus Wimmer vom oberösterreichischen Verkehrsverbund, „weil man natürlich davon ausgehen muss, dass nicht alle Personen Bescheid wissen oder eine FFP2-Maske besorgen konnten“. Danach werde eine Missachtung geahndet.
Es wird auf Eigenverantwortung gesetzt
Die FFP2-Maskenpflicht gilt auch bei Haltestellen und in Bahnhöfen. Ebenso wie der Mindestabstand, der in der Öffentlichkeit auf zwei Meter erhöht wurde. Wobei der, zum Beispiel beim Einsteigen in einen Bus, unterschritten werden darf. Man setzt auf Eigenverantwortung bei den Fahrgästen, so Wimmer: „es wird hier niemand durchgehen mit einem Maßstab und schauen ob es genau zwei Meter sind“. Für die Kontrollen der Sicherheitsmaßnahmen soll zusätzliches Personal, auch von externen Unternehmen, eingesetzt werden.
Strafen für Masken- und Abstandsünder
Bis zu 50 Euro Strafe sind vom oberösterreichischen Verkehrsverbund und den Linz Linien vorgesehen, wenn man sich weigert, eine Maske zu tragen. Die neue Verordnung des Gesundheitsministeriums sieht für Zuwiderhandeln in puncto Maske ein Organstrafmandat von 25 Euro vor.
Eine Abstandsverletzung werde mit 50 Euro Strafe geahndet, hieß es. Gleichzeitig mit der Masken-Verschärfung wird ab Montag an öffentlichen Orten auch der Mindestabstand von ein auf zwei Meter erweitert. Mehr in Gesundheitsministerium/Maßnahmen ab 25.1.