Gerichtssaal
fotokerschi.at/Mader
fotokerschi.at/Mader
chronik

Aufsehenerregende Prozesse stehen bevor

In den kommenden Tagen stehen einige aufsehenerregende Prozesse auf den Verhandlungsplänen der Gerichte. In Wels muss sich nächste Woche ein ÖVP-Landtagsabgeordneter vor Gericht verantworten. Und in Linz wird eine bis heute rätselhafte Vergewaltigung verhandelt.

Im Falle des ÖVP Landtagsabgeordneten wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, eine Mitarbeiterin sexuell belästigt, vergewaltigt und falsch beschuldigt zu haben. Der Mann hat sein Landtagsmandat vorerst ruhend gestellt und weist über seinen Anwalt alle Vorwürfe zurück. Ihm drohen im Fall einer Verurteilung bis zu 15 Jahre Haft. Mehr in Angeklagter ÖVP-Politiker stellt weitere Funktion ruhend (ooe.ORF.at).

Vergewaltigung ohne Opfer

Wenige Tage später wird dann in Linz eine bis heute rätselhafte Vergewaltigung verhandelt. Dass das Opfer bei einer Gerichtsverhandlung nicht anwesend ist, ist an sich nichts Ungewöhnliches, oftmals vom Gericht zum Schutz des oder der Betroffenen sogar ausdrücklich angeordnet. Dass es aber bisher zumindest namentlich festmachbar gar kein Opfer gibt, macht dieses Verfahren am 18. Jänner so außergewöhnlich.

Tscheche stellte sich selbst

Es geht um eine versuchte Vergewaltigung, angeblich passiert am 4. September im Bergschlösslpark in Linz. Ein 52-jähriger Tscheche ist damals bei der Polizei aufgetaucht und hatte sich selbst gestellt. Er habe versucht, eine Frau zu vergewaltigen, sei aber von einem Passanten davon abgehalten worden. Dieser habe ihn dabei auch geschlagen. Die Frau sei davongelaufen.

Wochenlang saß der Tscheche in Untersuchungshaft, wochenlang wurde nach dem möglichen Opfer und dem Passanten, der die Tat vereitelt haben soll, gesucht. Dazu wurden in Medien Aufrufe gestartet – doch bis heute hat sich niemand gemeldet. Trotzdem steht der Tscheche in gut einer Woche wegen des Verdachts der versuchten Vergewaltigung vor Gericht.

Psychische Erkrankung

Ein Gutachten attestiert ihm eine psychische Erkrankung. Darin wird auch festgehalten, dass der Mann gefährlich und zurechnungsfähig sei, heißt es bei der Staatsanwaltschaft Linz. Die Staatsanwaltschaft hat eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt. Dem 52-jährigen Tschechen drohen im Falle einer Verurteilung zwei bis zehn Jahre Haft sowie die beantragte Einweisung. Dass es trotz fehlenden Opfers zu einem Prozess kommt, komme selten vor, heißt es bei der Staatsanwaltschaft Linz.