Seit Samstag ist Oberösterreich in der Einstufung des deutschen Robert Koch Instituts ein Risikogebiet. Und damit gilt die sogenannten Einreise Quarantäne Verordnung (EQV), des Freistaats Bayern.
Einreisebestimmungen sind in Deutschland Ländersache. Und die Verordnung der Bayerischen Staatskanzlei, die erst am 22. Oktober geändert wurde, stellt klar, dass eine Einreise aus einem Risikogebiet nur mit einem negativen Coronavirus-Test möglich, ansonsten muss man sich 14 Tage in Quarantäne begeben.
„Einkaufen kein dringender Grund“
Und als Einreise gilt auch eine Shopping-Ausflug nach Passau oder München. Einkaufen falle definitiv nicht unter die Ausnahmen der Einreiseverordnung, bestätigte die Polizei Passau auf Anfrage des ORF Oberösterreich am Sonntag. Die Quarantäne-Bestimmungen gelten „für alle, die sich in den vergangenen zehn Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben“.
Nur wenige Ausnahmen
Ausnahmen gebe es nur für dringende medizinische oder berufliche Gründe, oder beispielsweise für einen Lokführer, der mit seinem Zug über die Grenze fährt. Daher sollte man auf eine Shoppingtour nach Bayern verzichten. An der Grenze werde es Kontrollen wie zuletzt geben, so die bayrische Polizei.