Grenzübergang Obernberrg
Pressefoto Scharinger © Daniel Scharinger
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Coronavirus

Verunsicherung bei Innviertler Pendlern

Nachdem Deutschland eine Reisewarnung für nahezu ganz Österreich ausgesprochen hat, wächst vor allem unter Pendlern im Innviertel die Unsicherheit. Die neuen Regelungen für die Einreise nach Deutschland sind sehr kompliziert.

Braucht man einen negativen Coronavirus-Test auch, wenn man nur über die Grenze zur Arbeit fährt, oder muss man gar in Quarantäne? Damit schlagen sich Pendler aus dem Innviertel gerade herum. Laut Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) gelte ab Freitag eine Testpflicht für Berufspendler aus ausländischen Coronavirus-Hotspots.

Ein negativer Test pro Woche

Einmal pro Woche muss ein negativer Coronavirus-Test vorgewiesen werden. Das gilt auch für Grenzpendler aus Risikogebieten, die von der Quarantänepflicht ausgenommen sind. Was aber, wenn das Ergebnis noch nicht vorliegt? Hier gilt: Personen, die zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst nach Deutschland einreisen müssen und kein negatives Testergebnis abwarten können, müssen nicht in Quarantäne. Damit scheinen Pendler zumindest einer Quarantäne zu entgehen.

Bestätigung des Arbeitgebers empfohlen

Doch um überhaupt zum Arbeitsplatz in Bayern zu gelangen und um nicht an der Grenze gestoppt zu werden, empfiehlt es sich jedenfalls, eine Bestätigung des Arbeitsgebers mitzuführen. Ausnahmen gibt es auch für alle, die beruflich Waren über die Grenze transportieren.

42.000 Pendler im Grenzraum betroffen

42.000 Pendler sind im Grenzraum Innviertel-Bayern betroffen. Keine Ausnahmen gelten für Innviertler, die in Bayern einkaufen oder spazieren gehen wollen. Sie müssen in Quarantäne, außer sie haben ein negatives Testergebnis dabei, bei dem der Abstrich nicht länger als 48 Stunden her ist.