Gericht

FACC-Klage gegen Ex-Vorstand von OLG abgewiesen

Das Oberlandesgericht Linz (OLG) hat die Abweisung der Millionen-Klage des Innviertler Flugzeugzulieferers FACC gegen einen ehemaligen Vorstand bestätigt. Das Unternehmen will nun den Obersten Gerichtshof (OGH) damit befassen.

Ausgangspunkt für den Gerichtsstreit ist ein Fake-President-Fraud (Geschäftsführer-Trickbetrug) im Jahr 2016. Die Täter hatten sich damals in Mails an die Buchhaltung der FACC als die Firmenchefs ausgegeben und die Überweisung von 54 Millionen Euro auf ausländische Konten veranlasst. FACC argumentierte, der Vorstand habe kein ausreichendes Kontrollsystem geschaffen und damit den Schaden zu verantworten.

Berufung nach erster Abweisung

Das Landesgericht Ried wies die Schadenersatzklage ab. Das Zahlungssystem des Unternehmens sei zwar nicht ordnungsgemäß gewesen, da offenbar eine einzige Mitarbeiterin Überweisungen durchführen konnte, stellte das Gericht fest. Doch weil der Beklagte davon nichts gewusst habe, hafte er auch nicht dafür. Er hätte nur bei Verdachtsmomenten handeln müssen, doch sei ihm vom zuständigen Vorstandsmitglied versichert worden, dass es bei Überweisungen ein Vier-Augen-Prinzip gebe. Somit habe der Vorstand, der selbst gegen seine Abberufung gerichtlich vorgeht, seine Überwachungspflicht nicht verletzt. FACC legte Berufung ein und der Fall kam vor das Oberlandesgericht.

Gang vor den Obersten Gerichtshof

In einem Teilbereich wurde FACC vom OLG allerdings recht gegeben: Die Ausdehnung der Klage von zehn auf 42 Millionen Euro hätte zugelassen werden müssen. FACC bestätigte am Freitag einen entsprechenden Bericht der "Oberösterreichischen Nachrichten“. Bei FACC hieß es gegenüber der APA, man werde den Gang zum OGH antreten. Denn es sei wichtig, das bei dem Trickbetrug verlorene Geld soweit wie möglich wieder ins Unternehmen zurückzuholen.