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Wirtschaft

Freispruch und Diversion in dayli-Prozess

Der 2019 begonnene Strafprozess gegen Ex-dayli-Chef Rudolf Haberleitner hat am Dienstag in Linz mit einem Freispruch und dem Angebot einer Diversion für den Angeklagten geendet. Das Urteil des Landesgerichtes Linz ist nicht rechtskräftig.

In dem Fall ging es um die Pleite der Drogeriemarktkette dayli im Jahr 2013, durch die 3.500 vor allem weibliche Beschäftigte ihre Jobs verloren haben, und Forderungen in der Höhe von 112,9 Millionen Euro. Haberleitner wies die Schuld an der Insolvenz im Jahr 2013 von sich. Er begründete sie damit, dass die von ihm geplante Sonntagsöffnung verhindert worden sei. Dies und der Ausstieg des Investors Novomatic im Mai 2013 sei der Anfang vom Ende gewesen. Daraufhin seien „zwei Banken abgesprungen“.

Freispruch „mangels Schuldbeweises“

Dem Angeklagten war das Vergehen der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen vorgeworfen worden. Der Freispruch „mangels Schuldbeweises“ erfolgte, weil das Gericht nur die Strafbarkeit seines Verhaltens und Agierens zu beurteilen hatte. Die Privatbeteiligten wurde mit ihren nicht unerheblichen Forderungen auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

„Totes Pferd geritten“

Das Gericht urteilte nun lediglich über die strafrechtlichen Aspekte seines Verhaltens oder Agierens. Der Freispruch mangels Schuldbeweis sei jedoch kein „Persilschein“. So habe der Sachverständige in dem Verfahren das von Haberleitner verfolgte Sanierungskonzept mit einer Umgestaltung der ehemaligen Schleckerfilialen zu einer Art modernen Tante-Emma-Laden und einer Expansion als realitätsfremd und utopisch eingestuft. Außerdem habe ihm die Qualifikation als Sanierer gefehlt.

Doch darüber hinaus habe er ein „totes Pferd geritten“. Denn schon seit 2003 habe Schlecker Österreich überwiegend negative Ergebnisse erzielt und sei in einem Schrumpfungsprozess gewesen. Es habe vom Wachstum der Drogeriebranche nicht profitiert. Als Haberleitner das Unternehmen am 31. Juli 2012 übernahm, sei es nicht mehr sanierbar gewesen – nachträglich betrachtet wäre es besser gewesen, den Insolvenzantrag zu stellen.

Gericht: Verhalten nicht Ursache der Pleite

Haberleitner wurde freigesprochen, weil sein Verhalten nicht als Ursache für die Pleite des Unternehmens festzustellen sei, hieß es in der Urteilsbegründung. Dass nicht sofort nach dem Rücktritt des Aufsichtsrates ein neuer bestellt worden sei und Geschäftsberichte Einblick über die wahre wirtschaftliche Lage gebracht hätten, wenn sie nicht verspätet erstellt worden wären, sei nicht kausal für die Zahlungsunfähigkeit verantwortlich und ihm nicht anzulasten. Weiters habe es Defizite in der IT der Firma gegeben. Das sei bei der Übernahme bekannt gewesen. Die Behebung wäre Aufgabe des früheren Managements gewesen. Ihm seien jedoch von Schlecker Deutschland die Hände gebunden gewesen, weil dies acht Mio. Euro gekostet und ein Jahr gedauert hätte.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gab zu dem Urteil keine Erklärung ab, es ist somit nicht rechtskräftig. Ein mitangeklagter Geschäftsführer war schon im Mai rechtskräftig freigesprochen worden.

Geschäftsführerbezüge nach Zahlungsunfähigkeit

Ein weiterer Anklagepunkt, dass sich Haberleitner noch nach Eintreten der Zahlungsunfähigkeit über 26.000 Euro an Geschäftsführerbezügen auszahlen ließ, wurde aus dem Verfahren ausgeschieden. Er übernahm aber die Verantwortung für den Vorwurf.

Daraufhin bekam er das Angebot einer diversionellen Erledigung, wenn er Schadenswiedergutmachung leistet und eine Geldbuße von 1.500 bezahlt. Das ist aber davon abhängig, dass der Freispruch rechtskräftig wird. Ein mitangeklagter Geschäftsführer war schon im Mai rechtskräftig freigesprochen worden.