Angeklagter mit Maske vor Gericht
APA/KERSTIN SCHELLER
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Gericht

Vater erwürgt – 18 Jahre Haft

Weil er seinen Vater in Enns (Bezirk Linz-Land) erwürgt haben soll, ist am Dienstag im Landesgericht Steyr ein 43-Jähriger wegen Mordes zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte, der noch nach dem Angriff beim Notruf gesagt hatte, „Ich habe meinen Vater umgebracht“, hatte sich im Prozess nur wegen Totschlags für schuldig erklärt. Er erhob daher Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung gegen das Urteil, die Staatsanwaltschaft meldete Strafberufung an. Richterin Christina Forstner wertete die Unbescholtenheit des Angeklagten und den Umstand, dass er sich selbst gestellt hatte, mildernd, erschwerend ,weil sich die Tat gegen einen Angehörigen richtete.

„Massive, erhebliche Gewalt“

Am 25. Februar dürfte es über die medizinische Pflege der dementen Mutter wieder einmal Unstimmigkeiten gegeben haben. Der Sohn kam am Abend aus Linz in das elterliche Wohnhaus nach Enns. Als der Vater sich von ihm weggedreht habe, „fasste er ihn an der Schulter, drehte ihn zu sich und drückte zu“, beschrieb Staatsanwalt Andreas Pechatschek. „Die Kehlkopfhörner wurden gebrochen und es kam zu Staublutungen in den Augen“, zitierte er aus dem gerichtsmedizinischen Gutachten. Der Sohn wandte „massive, erhebliche Gewalt an“.

Für Ankläger stand Mord außer Streit

Erst im Nachhinein habe er die Tötungsabsicht geleugnet, so Pechatschek. Doch für den Ankläger stand ein Mord außer Streit: „Hätten Sie mit bloßen Händen ihren leiblichen Vater getötet, nur weil es Unstimmigkeiten wegen der Betreuung geben hat?“, fragte er die Geschworenen.

Angeklagter mit Maske vor Gericht
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Der Angeklagte vor Gericht

Verteidiger Karl Puchmayr, ein Bekannter der Familie, malte ein ganz anderes Bild. Er beschrieb den Vater als Tyrannen, unter dem vor allem die Mutter und der Angeklagte jahrelang gelitten haben. Am frühen Abend des Faschingsdienstages habe er von seinem Mandanten eine Nachricht aufs Handy erhalten, dass er sich bitte dringend melden solle, was er jedoch nicht getan habe. Wenig später kam die Nachricht: „Habe meinen Vater umgebracht“.

"Ich habe ihn nicht erwürgt“

Der Angeklagte meinte dann am Dienstag vor Gericht, „ich habe ihn nicht erwürgt“. Er habe „im berauschten Zustand“ massiv mit dem Ellenbogen eine Attacke des Vaters abgewehrt. Er sei zuerst von diesem angegriffen worden, weshalb der damals 42-Jährige in Rage geraten sei. Dann habe er sich „solange gewehrt, bis der Vater sich nicht mehr gerührt hat“, schilderte er den Tathergang. „Heute erzählen sie uns eine ganz andere Geschichte“, meinte Richterin Christina Forstner.

Jahrelange Familienprobleme

Seit 2011 habe sich nach seinem Burnout das Verhältnis zum Vater weiter verschlechtert, Unterhaltsforderungen wurden vor Gericht ausgestritten, holte der Angeklagte aus. Der Sohn habe auch versucht, sich mit einem Medikamentencocktail das Leben zu nehmen, machte eine Therapie. Eigentlich habe er nur „einen wertschätzenden Umgang von seinem narzisstischen Vater gefordert“ – auch seiner Mutter gegenüber. Doch dieser habe nur „Autos geliebt“.

In all den Jahren will der Sohn den Eindruck gewonnen haben, dass der Senior „die Mutter bewusst krank machen wollte, damit er sie bald los habe“, erhob er schwere Vorwürfe. Mitleid oder Reue wegen der Tat am Faschingsdienstag zeigte der Angeklagte nicht, der laut psychiatrischen Gutachten zurechnungsfähig war. Ein Urteil ist für den Abend geplant.