Gülle wird auf Feld aufgebracht
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Umwelt

Diskussion um Gewässerschutz und Landwirtschaft

Immer wieder werden Bäche verschmutzt, etwa durch Gülle, mit dramatischen Folgen für die Umwelt: Fische sterben und Bäche brauchen lange, um sich wieder zu erholen. Die Landwirtschaft sei ein großer Umweltverschmutzer, heißt es von der Umweltanwaltschaft.

So war es etwa Mitte Juni im Raum Scharten und Fraham (Bezirk Eferding). Bei einer Landwirtschaft war offenbar unbemerkt und unbeabsichtigt Gülle in den Planbach geflossen – mehr dazu in Fischsterben durch Siloabwässer (ooe.ORF.at).

Umweltanwalt fordert Pufferzone

Die Bäche bräuchten einen Puffer, so Umweltanwalt Marin Donat. Er schlägt vor, dass auf jeder Uferseite 20 Meter Abstand als Grünraum zu den Gewässern in den Raumordnungsplänen fixiert werden sollen. Derzeit komme es vor, dass ausgebrachte Gülle oder Pflanzenschutzmittel von den Feldern, etwa bei starkem Regen, in Bäche gelange. „Die Landwirtschaft ist sicher, was Gewässerökologie angeht, ein großer Player und auch ein Gefahrenpotential. Darum sollte eine Pufferung dazwischen sein. Das gilt aber auch für andere Nutzungen“, so Donat.

Aufarbeitung und Strafen

Oft komme es unbeabsichtigt zu folgenschweren Verschmutzungen der Bäche. Aber auch eine vorsätzliche Ableitung von Gülle in Bäche sei möglich. „Ich glaube, es ist notwendig, Fälle, wenn sie auftreten, konsequent abzuarbeiten, zu verfolgen, auch entsprechend zu strafen – besonders, wenn es absichtlich ist“, so Donat.

Abstand zum Bach halten

Die Gülle sei aber bei weitem nicht das einzige Problem für einen gesunden Bach und seine Bewohner. Das Einbringen von Gülle sei vielmehr die „Spitze vom Eisberg“, so Donat. „Eigentlich geht es darum, einen Respektabstand zum Gewässer zu halten und Einschwemmungen jeglicher Art zu vermeiden.“

Landwirtschaftskammer wehrt sich gegen Pauschalisierung

Jeder Bauer, der Böden und Felder bewirtschafte bzw. mit Vieh wirtschafte, werde darauf achten, seinen Wirtschaftsdünger im Kreislauf gezielt auf seine Wiesen und Felder auszubringen, so Michaela Langer-Weninger, Präsidentin der Landwirtschaftskammer Oberösterreich. „Sollte dort und da etwas passieren, dass einmal etwas in Oberflächengewässer eintritt, dann ist es natürlich entsprechend zu beurteilen: War es ein Unfall oder war es wirklich Absicht.“ Bei Absicht gebe es entsprechende Strafen. „Aber grundsätzlich verwehre ich mich dagegen, dass die Bäuerinnen und Bauern irgendwie pauschal verunglimpft werden“, so Langer-Weniger.

Klinger: Pufferzone nicht umsetzbar

Auch Wasserlandesrat Wolfgang Klinger (FPÖ) wehrt sich gegen die Verunglimpfung. Die Forderung des Umweltanwaltes nach einer 20 Meter breiten Pufferzone sei schlichtweg nicht umsetzbar, so Klinger. Es werde zudem sehr wohl auf Schutz des Grund- und Oberflächenwassers geachtet – etwa darauf, wie die Pestizid- oder Nitratbelastung verringert werden könne. Bereits seit vielen Jahren gelte diese sogenannte Boden.Wasser.Schutz.Beratung für die Landwirtschaft als Erfolgsmodell.