Politik

Stelzer: Kein Einreiseverbot für Deutsche

Nachdem eine Reisgruppe aus dem deutschen Coronavirus-Risikogebiet Nordrhein-Westfalen in Wels für Verunsicherung gesorgt hatte, hat der Welser Bürgermeister Richtlinien von Land und Bund gefordert. LH Thomas Stelzer (ÖVP) appelliert bei Reisen generell an den Hausverstand, Verbote für deutsche Gäste gebe es vorerst keine.

Die 30 Touristen aus Warendorf in der Nähe des Fleischverarbeiters Tönnies wollten in Bayern einen Radurlaub machen. Weil aber die bayrischen Behörden ein Beherbergungsverbot für Reisende aus der deutschen Risikoregion erlassen hatten, wichen die 30 Urlauber nach Oberösterreich aus und checkten am Dienstag in einem Hotel in Wels ein.

Mehr Unterstützung für Länder und Gemeinden

Auch wenn die CoV-Tests alle negativ waren, forderte der Welser Bürgermeister Andreas Rabl (FPÖ) von Landes- und Bundesregierung Unterstützung für Länder und Gemeinden: „Wir werden im Sommer Tausende Gäste aus den Nachbarländern erwarten, und dort ist die Coronavirus-Gefahr zum Teil aktueller denn je. Der Bund wird sich daher überlegen müssen, wie er zukünftig damit umgeht, damit die Länder und auch die Gemeinden wissen, was sie zu tun haben.“

Stelzer: „Grenzöffnungen nicht um jeden Preis“

Stelzer, der derzeit auch Vorsitzender der Landeshauptleute-Konferenz ist, appellierte im Ö1-Morgenjournal zur Vorsicht. „Das Problem zeigt uns, die Krankheit ist nicht weg, und wir müssen eben tagesaktuell bewerten, welche Maßnahmen zu setzen sind. Gerade wir in Oberösterreich haben uns sehr gefreut, als die Grenzen zu Deutschland aufgegangen sind. Aber genauso muss man jetzt wachsam bleiben und nicht um jeden Preis Grenzöffnungen voranbringen“, so Stelzer.

Hausverstand statt Urlaubsverbot

Urlaubsverbote für Reisende aus Deutschland soll es vorerst nicht geben. Der Landeshauptmann appellierte hingegen an den Hausverstand. „Wenn ich in einem Gebiet wohne, wo es größere Ausbrüche der Krankheit gibt, begebe ich mich nicht ins Ausland. Denn dort muss ich ja dann mit Quarantänemaßnahmen, mit Absonderungen und vielleicht auch damit rechnen, dass ich behördlich wieder zurückgeschickt werde“, so Stelzer.

Kein Landeverbot für Flüge aus NRW

Während das Außenministerium Österreicher vor der Ausreise in die beiden Landkreise Gütersloh und Warendorf (Nordrhein-Westfahlen NRW) warnt, gibt es für Reisende aus der Region kaum Einreisebeschränkungen nach Österreich. Das Gesundheitsministerium verhängte entgegen einer früheren Ankündigung doch kein Landeverbot für Flüge aus NRW. An den österreichischen Flughäfen werden lediglich Gesundheitskontrollen – in Form von Fieberchecks – vorgenommen. Für auf dem Landweg einreisende Touristen aus den betroffenen Landkreisen gibt es gar keine Einschränkungen.

Beim deutschen Fleischkonzern Tönnies hatte es zuletzt einen massiven Corona-Ausbruch mit mehr als 1.500 infizierten Arbeitern gegeben. Im Kreis Gütersloh, aber auch im Kreis Warendorf, lag die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage zuletzt teils deutlich über der Marke 50. Laut Robert Koch-Institut sanken die Raten am Donnerstag im Kreis Gütersloh auf 192,8 und im Kreis Warendorf auf 50,4. Das Bundesland NRW hat das Alltagsleben vorläufig bis zum 30. Juni wieder deutlich eingeschränkt. Die Ferien beginnen am 29. Juni.

Entscheidungshoheit bei Bezirksverwaltungen

Sollte eine Person in Österreich erkranken, muss sie in Quarantäne oder darf vorausgesetzt einer Zustimmung des Amtsarzts nach Hause fahren, teilte das Gesundheitsministerium der APA am Freitagnachmittag mit. Kranke, Krankheitsverdächtige und Ansteckungsverdächtige sind nach dem österreichischen Epidemiegesetz abzusondern. „Wo die Absonderung konkret erfolgt, obliegt der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde vor Ort“, erläuterte ein Sprecher. Ein allfälliger Transport liegt ebenfalls im Entscheidungsbereich der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde. Ein Amtsarzt muss entscheiden, ob es zumutbar beziehungsweise medizinisch tragbar ist, dass eine solche Person nach Hause ins Heimatland fahren darf oder nicht.