Gericht

Vier Monate Haft nach tödlichem Unfall

Am Landesgericht Steyr ist ein 17-Jähriger nach einem tödlichen Verkehrsunfall zu vier Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe nicht rechtskräftig verurteilt wurden.

Der 17-Jährige war am Vortag des Unfalls bei einem Fest. Weil er zu viel getrunken hatte, übernachtete er dort und fuhr erst am nächsten Tag um 10.00 Uhr nach Hause. Laut Anklage war er dabei aber deutlich zu schnell unterwegs. Der junge Autofahrer soll im Gemeindegebiete von Molln in einer unübersichtlichen Rechtskurve auf die linke Fahrbahnseite geraten sein und frontal einen 44-jährigen Radfahrer gerammt haben, der bei dem Zusammenstoß ums Leben kam.

1,04 Promille Alkohol im Blut

Ein Alkoholtest nach dem Unfall soll bei dem 17-Jährigen laut Anklage noch immer 1,04 Promille Alkohol im Blut ergeben haben. Das Gericht sah trotz der Tatsache, dass der Lenker nach dem Alkoholgenuss nicht sofort nach Hause fuhr eine besondere Sorglosigkeit, weil er nicht lange genug gewartet habe, um den Restalkohol abzubauen.

Der Jugendliche wurde wegen grober Fahrlässigkeit zu einer Haftstrafe von vier Monaten bedingt auf drei Jahre und zu einer Geldstrafe verurteilt. Der junge Autolenker muss auch zu einer Nachschulung.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft hat noch keine Erklärung abgegeben.