Landhaus, Sitzungssaal des Landtags von oben
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Politik

Landtag: Diskussion um Mindestsicherung

Heftige Diskussionen wurden am Donnerstag über das Ausführungsgesetz zur Sozialhilfe im Landtag geführt – und die Anpassung der Mindestsicherung an das neue Bundesgesetz. ÖVP und FPÖ sind sich einig, heftige Kritik kam von SPÖ und Grünen.

Oberösterreich wird das zweite Bundesland sein, in dem das Sozialgesetz des Landes an das Grundsatzgesetz für die neue Sozialhilfe des Bundes angepasst wird. Das bedeute die Verankerung von Arbeitsanreizen, den Fokus auf das Erlernen der deutschen Sprache und die soziale Verantwortung – eine deutliche Besserstellung von Alleinerziehern und von Menschen mit Beeinträchtigung – so der Sozialsprecher der ÖVP, Wolfgang Hattmannsdorfer zu den Prinzipien der Umsetzung in Oberösterreich.

SPÖ: Kinder ganz besonders negativ betroffen

Dieses Gesetz sei ein „Armuts-Produktions-Gesetz“, dabei seien Kinder ganz besonders negativ betroffen, so die Erklärung von Soziallandesrätin Birgit Gerstofer (SPÖ), erklärte, warum ihre Fraktion der Novelle nicht zustimmen könne. Menschen würden in Lebenssituationen, die schwer zu meistern sind, eingesperrt.

Nachdem die Novelle ein Produkt der Zusammenarbeit von Schwarz und Blau ist, verteidigte FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr die Änderungen – damit sei aus der „sozialen Hängematte“ ein „Trampolin zurück in den Arbeitsmarkt“ gemacht worden, und da sei entscheidend. Es sei immer klar gewesen: wer Hilfe braucht, müsse sie bekommen, Arbeit müsse sich lohnen, aber Sozialhilfe könne auch kein Dauerzustand sein.

Grüne: moralisch und ökonomisch falsch

Die Grünen dagegen können dem neuen Gesetz nichts abgewinnen. Für Landessprecher Stefan Kaineder ist der Entwurf nicht nur moralisch falsch. Kinderarmut zu befördern sei für ihn „ökonomisch unintelligent“. Damit die ärmsten Kinder des Landes es aus der Armutsfalle herausschaffen können, müsse man in sie das meiste investieren. Dieses Gesetz werde die Sozialbudgets über Jahrzehnte hinweg belasten.

Um die Novelle zu beschließen, ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig, was mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ auch möglich ist. In Oberösterreich soll es ab Jahresanfang gelten.

Die Zahlen zu dem neuen Gesetz:

Die monatliche Sozialhilfe wird damit künftig in der Höhe des Netto-Ausgleichszulagenrichtsatzes gewährt, das sind 885,47 Euro für 2019. Für Paare sind es zwei Mal 70 Prozent des Richtsatzes, das sind derzeit 1.239,66 Euro. Für Familien mit mehreren Kindern bringt die Neuregelung Einschnitte durch eine Staffelung pro Kind. Für Menschen mit Behinderung ist ein Bonus von 18 Prozent (159,39 Euro) vorgesehen, an Alleinerzieherinnen gibt es Zuschläge. Leben mehrere Sozialhilfebezieher in einer Wohngemeinschaft, so ist eine Deckelung von 175 Prozent des Ausgleichszulagenrichtsatzes (1.549,57 Euro) vorgesehen, ausgenommen Kinder, Menschen mit Behinderung und dauerhaft erwerbsunfähige Bezieher.