Gebäude von Landesgericht und Staatsanwaltschaft Linz
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Gericht

Vergewaltigung: Prozess vertagt

Ein 30-Jähriger, der zwei junge Frauen in Linz vergewaltigt haben soll, muss sich ab Dienstag vor Gericht verantworten. Gegenüber einem Opfer soll er sich als Zivilpolizist ausgegeben haben. Ein Urteil soll es am Freitag geben.

Der Linzer soll am 10. Jänner 2019 in der Früh am Bahnhof ein Mädchen angesprochen und der 18-Jährigen weisgemacht haben, er sei Polizist. Sie müsse zur Drogenkontrolle mitkommen. In einem Pkw soll er sie dann missbraucht haben. Weil der Mann der Polizei nicht unbekannt war, wurde er rasch gefasst.

Ermittlungen brachten weitere Fälle ans Licht

Bei den Ermittlungen stellte sich heraus, dass er zuvor in der Silvesternacht eine weitere junge Frau vergewaltigt haben soll. Außerdem wurde festgestellt, dass der 30-Jährige kurz nach der Tat am 10. Jänner – wiederum am Bahnhof – auch noch eine 14-Jährige ebenfalls unter dem Vorwand einer Drogenkontrolle angesprochen hat. Dieses Mädchen glaubte ihm aber nicht und wandte sich an die echte Polizei.

Gute Beschreibung führte rasch zum Täter

Die schnelle Verhaftung des mutmaßlichen Täters ist darauf zurückzuführen, dass die Beschreibung, die das Opfer und das Beinahe-Opfer von dem Mann gaben, genau auf einen amtsbekannten Mann passte. Der 29-Jährige, der bereits mehrere Vorstrafen hat, war nämlich erst 2016 nach acht Jahren aus einer Anstalt bedingt entlassen worden. Rasch stellte sich heraus, dass er auch für weitere Sexualdelikte verantwortlich sein dürfte.

Angeklagter schiebt Schuld auf Drogen

Die Masche mit dem Zivilpolizisten soll der Mann öfter benutzt haben, etwa bei der angeklagten Vergewaltigung beim Bahnhof und zumindest zwei darauffolgenden erfolglosen Anbahnungsversuchen. Auf die Frage von Richterin Margit Kreuzer, warum er das getan habe, sagte der Angeklagte, dass er durch Drogenkonsum ein starkes Verlangen nach Sex gehabt hätte. Allerdings ist er zu der Vergewaltigung und zu dem Vorfall in der Silvesternacht nicht umfassend geständig, zu den übrigen Anklagepunkten schon.

Erneute Einweisung in Anstalt gefordert

Dem Mann, der in U-Haft sitzt, drohen im Fall einer Verurteilung fünf bis 15 Jahre Freiheitsstrafe. Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigt ihm Zurechnungsfähigkeit. Er leide aber an einer psychiatrischen Erkrankung und es bestehe laut Sachverständiger Adelheid Kastner eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass er neuerlich derartige Taten begehen werde. Die Staatsanwaltschaft beantragte daher neben einer Verurteilung auch eine erneute Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Am Vormittag wurde die Öffentlichkeit von dem Prozess ausgeschlossen. Das Urteil soll am Freitag gesprochen werden.