Sie bekommt die Hunde, welche die Joggerin zu Tode bissen, also nicht zurück. Das Landesverwaltungsgericht bestätigte am Mittwoch den Entscheid der Gemeinde zumindest in diesem Punkt. Ursprünglich war das Verbot noch weiter gefasst. Es bezog sich auf die Rasse der Staffordshire Terrier generell. Hier nahm das Landesverwaltungsgericht den Entscheid der Gemeinde zurück. Das lasse die Gesetzeslage so nicht zu.
Einspruch der Halterin geprüft
Der Bürgermeister von Naarn hat der Frau verboten, je wieder American Staffordshire Terrier zu halten. Dagegen reichte die Hundehalterin Beschwerde ein. Sie fühlte sich ungerecht behandelt, der Sachverhalt sei nicht ordentlich geprüft worden. Das Landesverwaltungsgericht arbeitete den Fall daher noch einmal auf und entschied jetzt: Zumindest ihre drei noch verbliebenen Hunde darf die Frau nicht mehr halten.
Die tödliche Bissattacke sei ein so schwerwiegender Vorfall gewesen, dass davon auszugehen sei, dass die Frau auch in Zukunft nicht in der Lage sein werde, die Hunde so zu halten, dass keine Gefahr ausgehe. In einem gravierenden Punkt aber musste das Landesverwaltungsgericht allerdings widersprechen: Ein generelles Halteverbot, sowie ein Halteverbot nur für diese Hunderasse sei nicht möglich. Die Frau könnte sich also wieder neue American Staffordshire Terrier anschaffen.
Gesetzesänderung ab Sommer
Der Entwurf für das neue Hundehaltegesetz, das noch vor dem Sommer im oberösterreichischen Landtag beschlossen werden soll, sieht hier eine Änderung vor. Die Rechtslage soll damit auch in diesem Punkt so verschärft werden, dass dann auch ein Halteverbot allgemein oder für einzelne Hunderassen ausgesprochen werden kann, bestätigt das Büro des zuständigen Landesrats Michael Lindner (SPÖ) am Mittwoch.