Amalgam ist ein Gemisch, das hauptsächlich aus Quecksilber besteht. Die europäische Union hat aus Umweltschutzgründen, aber auch aufgrund gesundheitlicher Bedenken ein generelles Verbot von Amalgamplomben mit 1. Jänner 2025 beschlossen.
Bei beschädigten Plomben Austausch nötig
Für Patientinnen und Patienten, die noch völlig intakte Amalgamplomben haben, hat dieses Verbot keine unmittelbaren Auswirkungen, wie der Linzer Zahnmediziner Johannes Mühlbacher sagt: „Eine festgelegte Amalgam-Füllung im Mund macht so gut wie gar nichts. Also ein Abrieb durch das Essen, der durch das Kauen entsteht, ist absolut vernachlässigbar.“
Unter bestimmten Umständen müssen die alten Plomben aber entfernt werden, so Mühlbacher: „Das Problem beginnt erst dann, wenn die Füllung undicht wird, gebrochen ist, einen Sprung hat und somit können dann wieder Kariesbakterien die bestehende Plombe unterwandern und sozusagen den Zahn beschädigen im Inneren.“
Alternativen werden von Kassen noch nicht voll bezahlt
Als Alternative bieten sich Kunststoff- oder Zementfüllungen an. Im Gegensatz zu Amalgamplomben werden diese derzeit aber von den Versicherungen nicht zur Gänze bezahlt. Welche Kosten in Zukunft auf die Patientinnen und Patienten zukommen, wollte die Zahnärztekammer auf Anfrage nicht sagen. Es wurde in einer schriftlichen Antwort auf die laufenden Verhandlungen verwiesen: „Ziel ist es, eine Amalgamersatzlösung im Seitenzahnbereich insbesondere für Einkommensschwächere sicherzustellen. Die daraus entstehenden Mehrkosten für die Sozialversicherungen sind erst nach Abschluss unserer gemeinsamen Verhandlung abschätzbar.“
Zahnärztekammer: Verbot kam überstürzt
Die Zahnärztekammer Oberösterreich, die dem Verbot kritisch gegenübersteht, spricht jedenfalls von einem überstürzt eingeführten Verbot der europäischen Union.
Auch die Gesundheitskasse (ÖGK) verweist auf die laufenden Verhandlungen und betont die Notwendigkeit, „eine Lösung zu finden, um auch künftig den Versicherten Füllungen auf Kosten der Krankenversicherungsträger zu gewähren.“
Lösung noch nicht absehbar
Wann ein Ergebnis und damit Klarheit für die Patientinnen und Patienten vorliegt, ist derzeit jedenfalls noch nicht abschätzbar.
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