Bagger auf einer Großen Baustelle mit Straßen
ORF/Christian Öser
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Umwelt

Umweltanwalt verlangt Bodenschutzgesetz

Der Umweltanwalt Martin Donat verlangt vom Land ein neues Bodenschutzgesetz. Die 2,5 Hektar Bodenverbrauch, die die Länder partout nicht als verbindliche Richtschnur haben wollten, möchte er zwar nicht als Zahl bewerten, aber „ohne ein gewisses Maß an Verbindlichkeit wird es nicht gehen“.

Freiwilligkeit allein sei zu wenig. Am besten wäre eine Maßangabe für den Bodenverbrauch in Kombination mit einem maximalen Versiegelungsgrad dieser Flächen, so Donat. In einer Pressekonferenz am Dienstag in Linz präsentierte er eine Petition, die die Umweltanwaltschaft in der Vorwoche in den Landtag eingebracht hat und von der er hofft, dass sie „nicht im Rundordner verschwindet“. Er appellierte, dass man sich zumindest einmal „jene Punkte, wo die politische Wadlbeißerei nicht so ausgeprägt ist“, vornehme.

Maßnahmen gegen Erosion und Bodenverdichtung nötig

Denn neben der Quantifizierung des Flächenverbrauchs würden auch andere Dinge wie Maßnahmen gegen Erosion und Bodenverdichtung, der Verlust an organischem Kohlenstoff etc. gesetzlich geregelt gehören. Das oberösterreichische Bodenschutzgesetz enthalte derzeit keine bzw. nur unzureichende Normen zu Hintanhaltung dieser Gefahren.

„Freiwilligkeit wird nicht reichen“

Aber es wird in der Petition sehr wohl auch ein quantitativer Bodenschutz gefordert, also eine Richtschnur für den Flächenverbrauch. „Freiwilligkeit ist ja gut, aber irgendwo hat es auch eine Grenze“, Information und Bewusstseinsbildung alleine seien zu wenig, es brauche ein „Mindestmaß an Verbindlichkeit“, ist Donat überzeugt.

Punkte, die er gerne in einem Bodenschutzgesetz sehen würde, sind Vorgaben zur Flächeninanspruchnahme und das Ziel eines Netto-Null-Flächenverbrauchs bis 2050. Auch Vorsorgewerte für einen qualitativen Bodenschutz seien nötig, derzeit gebe es diese vor allem für anorganische Schadstoffe, aber sie seien auch für organische Schadstoffe und Mikroplastik nötig. Zudem solle eine allgemeine Verpflichtung aller Bürger für den sorgsamen Umgang mit dem Boden angedacht werden.

2,5 Hektar pro Tag als Ziel bereits 2002 festgehalten

Bereits 2002 war in der Nachhaltigkeitsstrategie des Bundes das Ziel, den Bodenverbrauch bis 2030 auf 2,5 Hektar pro Tag zu beschränken, festgehalten worden. Diese Vorgabe zur Reduktion des Flächenverbrauchs ist auch Bestandteil des türkis-grünen Regierungsprogramms. Ende Februar hatten die Länder dann aber im Alleingang eine Bodenstrategie ohne die konkrete Zielvorgabe beschlossen.

Den Wert von 2,5 Hektar will Donat nicht bewerten. Für ihn geht es vor allem darum, eine Richtschnur zu haben. Er würde eine Maßzahl für den Flächenverbrauch in Kombination mit einem maximalen Versiegelungsgrad für sinnvoll halten. Denn man könne auch mit diversen Maßnahmen wie begrünten Dächern, Rasensteinen etc. die Auswirkungen von versiegelten Flächen – egal ob es sich nun um ein Wohnhaus oder ein Straßenprojekt handelt – etwas kompensieren.

Unterstützung kommt von den Grünen

Die Grünen kritisieren, dass es im oberösterreichischen Bodenschutzgesetz keine Regelungen gibt, die sich direkt auf die Flächenneuinanspruchnahme und oder die Versiegelung bezieht. Von Umweltlandesrat Stefan Kaineder heißt es: „Nachdem das oberösterreichische Raumordnungsgesetz keinerlei Vorgaben enthält, wie unsere wertvollen Ackerböden oder Wälder geschützt werden können und der Raumordnungsreferent lediglich Strategiepapiere mit schönen Überschriften fabriziert, kann ein neues strenges Bodenschutzgesetz den zukunftsraubenden Flächenfraß möglicherweise eindämmen“.