Massive Urnen
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Chronik

Neue Bestattungsregeln: Urnen auch in Wohnungen

Aus dem Jahr 1961 stammend ist das Leichenbestattungsgesetz in OÖ nun novelliert worden. Die Bestatter sind damit zufrieden, weil aktuelle Erfordernisse berücksichtigt worden seien. Etwa werde den Hinterbliebenen mehr Zeit für die Trauerarbeit eingeräumt. Auch kann die Urne jetzt mit nach Hause genommen werden.

Gebe es noch keine Grabstätte, könne die Urne für die erste Zeit mit nach Hause genommen werden – erstmals auch in Wohnungen. Weitere Neuerungen: Es ist jetzt möglich, einen Teil der Asche am Friedhof zu entnehmen, um neben dem Gedenkort am Friedhof auch zu Hause eine Möglichkeit der Erinnerung zu haben.

Weil es immer weniger Totenbeschauer gibt, kann in Zukunft mit Zustimmung von Not- oder Hausärzten die Überführung auf den Friedhof stattfinden, wo die Totenbeschau dann nachgeholt werden kann. Herzschrittmacher müssten nicht mehr entnommen werden.

Neue Beisetzungsmöglichkeiten

Dazugekommen seien auch neue Beisetzungsmöglichkeiten, wie die Beisetzung von Urnen in manchen Fließgewässern. Noch unklar ist laut Dobretsberger das Verstreuen der Asche – weil sie nicht nur große Knochensplitter enthalte, sondern durch den Feinstaub auch gesundheitsschädlich sei.

Verstorbene können 24 Stunden zuhause verbleiben

Durch die Gesetztesänderungen werde den Trauernden jetzt auch mehr Zeit zum Abschiednehmen eingeräumt, denn die Verstorbenen könnten nun die ersten 24 Stunden auch ohne Genehmigung zu Hause verbleiben. Bis zur Bestattung könnten nun bis zu 10 Tage vergehen – so der Landesinnungsmeister der OÖ Bestatter, Martin Dobretsberger.