Jahrzehntelang war die 110kV-Leitung ein Streitthema im Innviertel. Laut eigenen Angaben wollten die Grundeigentümer und Anrainer eine Freileitung verhindern – für ein Erdkabel hätten sie den Grund sogar kostenlos angeboten. Im Jahr 2018 haben sich 57 Grundstücksbesitzer an das Landesgericht Ried gewandt, weil ihnen die Entschädigungen für die Wertminderungen ihrer Wälder und Wiesen zu gering waren.
Entschädigungen laut OGH zu gering
Nach jahrelangen Verfahren hat jetzt der Oberste Gerichtshof bestätigt, dass die Entschädigungen für die Grundeigentümer zu gering waren. Bei einzelnen Betroffenen kommt es im Vergleich zu der von der Behörde zugesprochenen Entschädigung zu einer Verdoppelung, in manchen Fällen sogar zu einer Verdreifachung.
Um mehr als eine Million Euro aufgestockt
Insgesamt seien die Entschädigungen um mehr als eine Million Euro aufgestockt worden, so die Rechtsvertretung der Grundeigentümer, die nach dem OGH-Beschluss auch hoffen, dass in Zukunft Enteignungen gerechter und transparenter ablaufen. Die 110 kV Freileitung zwischen Ried und Raab ist mittlerweile bereits errichtet und seit Juni 2022 in Betrieb.