Bevor der Angeklagte im Oktober des Vorjahres mit dem Messer auf seine Frau losgegangen ist, soll es einen Streit über Familienangelegenheiten gegeben haben.
Tötungsabsicht bestritten
Vor dem Geschworenengericht in Wels bekannte er sich der absichtlichen Körperverletzung schuldig, bestritt jedoch die Tötungsabsicht, von der in der Anklage die Rede ist. Die Gutachten bestätigen keinerlei Beeinträchtigungen während der Tat, weder aus psychiatrischer Sicht noch aufgrund von Alkohol, Drogen oder Medikamenten. Er sei voll orientiert gewesen. Auffällig sei, dass er Gefühle kaum verbalisieren könne.
Hilfe für Frauen
„Blackout“, weil Frau ihn aus Wohnung verwiesen hatte
Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf die polizeiliche Einvernahme nach der Tat sowie die Gutachten zur Stichverletzung. Der Angeklagte hingegen betonte in der Einvernahme, dass er den Tod der Frau nicht in Kauf genommen hätte. Er sprach vor Gericht von einem „Blackout“, da die Frau ihn aus der Wohnung verwiesen habe. Ob denn dies für ihn eine allgemein nachvollziehbarer Grund für eine solche Reaktion sei, wollte die Richterin wissen. „Ja, würde ich sagen“, antwortete der Angeklagte.
Frau mit Küchenmesser verletzt
Der Tat war ein Disput des Mannes mit seinem Schwiegervater vorausgegangen. Seine Ehefrau soll ihn aufgefordert haben, den Konflikt zu bereinigen, sonst könne er aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen. Daraufhin habe der 66-Jährige zuerst mit Suizid gedroht und danach seine Frau mit einem Küchenmesser verletzt, so der Vorwurf. Ihr gelang es aber, ihren Bruder anzurufen, der dann die Rettung alarmierte.