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Religion

Karfreitag: Evangelische Kirche fordert gesetzlichen Feiertag

Der Karfreitag ist seit mittlerweile fünf Jahren kein gesetzlicher Feiertag mehr für Evangelische, Altkatholische oder auch Methodisten. Laut der Arbeiterkammer werde jedoch die Alternative, der persönliche Feiertag, kaum genutzt. Die evangelische Kirche fordert erneut einen gesetzlichen Feiertag.

Der Karfreitag bedeutet für alle Christen, speziell aber für Protestanten einen besonderen Tag im Kirchenjahr – in ihrem Glauben an Gott. Die evangelische Kirche möchte im heurigen Wahljahr auf die politischen Parteien zugehen. Man wünscht sich eine neuerliche Debatte über den Karfreitag als Feiertag für alle oder einen Tausch mit einem Marien-Feiertag, um dem Karfreitag seine ursprüngliche Bedeutung wieder zurückzugeben.

Karfreitag als persönlicher Feiertag eingeführt

Das Urteil des europäischen Gerichtshofes, wonach eine Glaubens-Minderheit den Karfreitag nicht als ihren Feiertag beanspruchen könne, hinterlässt bei Evangelischen, Methodisten und Altkatholiken bis heute einen bitteren Nachgeschmack zurück. Die Abschaffung dieses Feiertags habe den Respekt vor einer leidvollen Geschichte vermissen lassen, heißt es.

Mindestens drei Monate vorher Urlaub beantragen

Dieser persönliche Feiertag ist seither ein Urlaubstag, der von Beschäftigten einseitig, ohne Zustimmung des Arbeitgebers genommen werden kann. Der Dienstgeber muss jedoch mindestens drei Monate im Voraus schriftlich verständigt werden und kann dennoch anordnen, dass gearbeitet werden muss. In diesem Fall muss jedoch Urlaubsgeld bezahlt werden. Aus Sicht der Arbeiterkammer ist dieses Prozedere eine Hürde. Der Karfreitag als persönlicher Feiertag werde kaum genutzt, hieß es im Vorjahr.

Im Wahljahr 2024 wollen die Evangelischen politisch Verantwortliche aller Parteien für ihr Karfreitags-Anliegen sensibilisieren. Man wünscht sich eine neuerliche Debatte, etwa über einen Feiertag für alle oder einen Tausch mit einem Marien-Feiertag, um dem Karfreitag seine ursprüngliche Bedeutung wieder zurückzugeben.