Symbolbild: Anzeigetafel mit gestrichenen Flügen
APA/dpa/Paul Zinken
APA/dpa/Paul Zinken
Wirtschaft

Rechte und Pflichten der Fluggäste bei Streiks

Die Austrian Airlines streichen zwischen Gründonnerstag ab Mitternacht bis Karfreitag-Mittag rund 400 Flüge. Etwa 50.000 Fluggäste sind betroffen. Laut AUA werden sie proaktiv informiert. Die Betroffenen haben auch Rechte, die sie einfordern können.

Als betroffener Fluggast hat man jedenfalls ein Recht auf ein Alternativangebot, so Ulrike Weiß von der Arbeiterkammer OÖ: „Die Fluglinie muss Ihnen aufgrund des Beförderungsvertrages eine Alternative anbieten. Das kann auch beispielsweise mit der Bahn sein. Sie als Konsumentin, als Konsument haben dann die Möglichkeit, entweder dieses Alternativangebot anzunehmen. Oder Sie können es auch ablehnen und müssen dann innerhalb von sieben Tagen das Geld für Ihr Ticket zurückbekommen.“

Streik des eigenen Flugpersonals der Fluglinie zurechenbar

Wenn das eigene Personal der Fluglinie streikt, dann sei es der Fluglinie zurechenbar, so Weiß. Und dann bestehe auch Anspruch auf Entschädigungszahlungen. Je nach Flugstrecke zwischen 250 und 600 Euro.

Dienstgeber möglichst rasch informieren

Was tun, wenn man im Ausland bei der Rückreise nach Österreich vom Streik der AUA betroffen ist und eigentlich am nächsten Tag wieder arbeiten muss? Dazu sagt Martin Kamrat von der AK OÖ: „Das Wichtigste wird sein, sich vorweg zu informieren. Das heißt, wenn man einen Flug gebucht hat, zu schauen, ob die Fluggesellschaft einen Alternativflug anbietet, was sie ja machen müssen, und ob man noch rechtzeitig umbuchen kann, um tatsächlich seine Arbeit antreten zu können. Das ist das Wichtigste. Gelingt es dem Arbeitnehmer nicht, ist es ganz, ganz wichtig, den Dienstgeber zu informieren, dass er infolge des Ausfalls des Fluges nicht rechtzeitig seine Arbeit antreten kann.“

Entgeltanspruch bei Dienstverhinderungsgrund

Wenn der Arbeitnehmer nicht rechtzeitig zurückkommt und somit seinen Dienst nicht antreten kann, ist das Dienstverhinderungsgrund, und er behält auch seinen Entgeltanspruch gegenüber seinem Dienstgeber, so Kamrat.