Die Wirkung von Cannabis hängt von den Inhaltsstoffen ab. Cannabisblüten mit einem hohen CBD-Gehalt sind in Österreich legal erwerbbar, diese Produkte haben aber keinerlei berauschende Wirkung sondern sollen eher schmerz- und entzündungslindernd sein. Cannabis mit THC ist psychoaktiv und in Österreich illegal. In den CBD-Produkten darf der THC-Anteil nicht höher als 0,3 Prozent sein.
Nicht immer harmloses CBD
Primar Kurosch Yazdi-Zorn, der Vorstand der Klinik für Psychiatrie des Kepler Universitätsklinikum in Linz sprach am Dienstag bei einer Pressekonferenz davon, dass sich nicht alle Hanfshops an die Regeln halten würde. Er wolle keine Pauschalurteile aussprechen, aber es bestehe „da und dort die Praxis, dass man den Konsumenten nicht nur das legale CBD verkauft, das ja an sich harmlos wäre, sondern auch synthetische Cannabinoide beimischt oder draufsprüht, damit dann tatsächlich eine THC-ähnliche Wirkung eintritt.“
Schwere gesundheitliche Probleme
Thomas Schwarzenbrunner von der Sucht und Drogenkoordination des Landes Oberösterreich berichtete vom Fall eines jungen Mannes, der in einem Hanfshop legales Cannabis erworben hat. Der Mann bekam so schwere gesundheitliche Probleme, dass er in einem Krankenhaus behandelt werden musste. Bei der Analyse des vermeintlichen CBD-Produktes stellte sich heraus, so Schwarzenbrunner, dass diese mit einem symthetischen Cannabiniod versetzt gewesen seien.
Einzelfälle
Wie oft so etwas vorkommt, könne er nur schwer einschätzen, „weil wir dazu keine Daten haben“, so Schwarzenbrunner im Interview mit dem ORF Oberösterreich. Er müsse von Einzelfällen ausgehen, die man auch dokumentiert habe „und deswegen muss ich die Wahrscheinlichkeit in Betracht ziehen“, dass vermeintlich legale und sichere Cannabisblüten auch gefährliche Substanzen mit sich bringen könnten.
Gesetzliche Regelungen
Oberösterreichs Gesundheitsreferentin und Landeshauptmannstellvertreterin Christine Haberlander (ÖVP) fordert jetzt, dass die Bestimmungen des Tabak- und Nichtraucherinnen- und Nichtrauchergesetzes auch für den Verkauf von Cannabisblüten angewendet werden. Damit wäre zum Beispiel jeglicher Versandhandel von CBD-Cannabis oder Werbung und Sponsoring verboten. Auf den Verpackungen wäre dann auch ähnliche Warnhinweise wie auf den Zigarettenschachteln. Haberlander fordert auch deutlich mehr Überprüfungen der Produkte im Handel.