Masernausschlag auf einer Hand
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Gesundheit

Appell zur Impfung gegen Masern

Die Zahl der Masernfälle in Österreich ist heuer schon in die Höhe geschnellt. Waren es im Vorjahr insgesamt 186 gemeldete Fälle, so sind es heuer bereits 310. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung, appelliert die Ärztekammer einmal mehr eindringlich, die Schutzimpfung in Anspruch zu nehmen.

28 Masernfälle wurden allein in Oberösterreich seit Jahresbeginn verzeichnet. Ende Februar bis Anfang März waren es sogar einmal zehn in einer Woche. Die Ärztekammer Oberösterreich beobachtet die Entwicklung mit Sorge. All jene, die ihren Impfstatus nicht kennen, sollte einen Arzt aufsuchen und sich gegebenenfalls impfen lassen, wird empfohlen.

Können Lungen- und Gehirnhautentzündungen auslösen

Masern können nicht nur in der akuten Krankheitsphase mit grippeartigen Symptomen und dem Hautauschlag belastend sein, sondern auch Komplikationen in Form etwa von Lungen- und Gehirnhautentzündung auslösen, so Landessanitätsdirektor Georg Palmisano. Mitunter sei auch eine Immunschwäche die Folge, die mehrere Monate oder sogar Jahre dauern kann. In dieser Phase seien die Betroffenen oft anfällig für Bronchitis, Mittelohr- oder Lungenentzündung.

Masern und Keuchhusten: Land OÖ wendet sich an Eltern

Aufgrund der gestiegenen Fälle von Masern- aber auch Keuchhustenfällen wandte sich nun das Land Oberösterreich mit einer Aussendung an Eltern und Erziehungsberechtigte. Die Masern-Mumps-Röteln-Impfung wird allen ab dem vollendeten 9. Lebensmonat empfohlen. Nach zweimaliger Lebendimpfung geht man von einem lebenslangen Schutz aus. Fehlende Impfungen sollten in jedem Lebensalter nachgeholt werden, heißt es in dem Blatt.

Gegen Keuchhusten werden Säuglinge und Kleinkinder im Rahmen des kostenfreien Kinderimpfkonzeptes im ersten Lebensjahr durch eine 6-fach-Impfung grundimmunisiert. Schülerinnen und Schülern wird in der Volksschule eine neuerliche Impfung mit einem 4-fach-Impfstoff empfohlen. Erwachsene sollten dann bis zum 60. Lebensjahr Auffrischungsimpfungen alle zehn Jahre erhalten, ab dem 60. Lebensjahr alle fünf Jahre.