Im Bild sind Polizeiautos mit Blaulicht an einer Einsatzstelle.
Fotokerschi/Kerschbaummayr
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Chronik

Keine Ermittlungen nach Alko-Unfall in Polizeibekleidung

Die Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis leitet kein Ermittlungsverfahren ein, nachdem eine betrunkene und mit einem Polizei-Poloshirt bekleidete Frau Mitte Jänner im Innviertel mit ihrem Auto einen Unfall verursacht hat. Die Frau wurde bei dem Unfall schwer verletzt.

Am 12. Jänner in den Nachtstunden verursachte eine junge Innviertlerin mit ihrem Auto einen Verkehrsunfall, an dem nur sie beteiligt war. Bei der Schwerverletzten wurden 0,84 Promille gemessen. Sie war mit einem langärmligen Polizei-Poloshirt bekleidet, ohne bei der Polizei zu arbeiten.

Treffen mit Polizisten auf Dienststelle

Bei ihrer Einvernahme gab sie an zunächst gemeinsam mit einem Polizisten in dessen Dienststelle nach Dienstende zwei Bier und ein Glas Wein getrunken zu haben, sagte der Sprecher der Rieder Staatsanwaltschaft und bestätigt damit einen Bericht der Oberösterreichischen Nachrichten.

Dabei habe sie unabsichtlich Rotwein auf ihr Kleid geschüttet. Der Beamte habe ihr daraufhin das Polizei-Poloshirt gegeben. Danach sei sie noch fahrtauglich gewesen, wie Zeugen bestätigen würden, und allein zu einem Bekannten gefahren, wo weitergetrunken worden sei. Bei der Heimfahrt von diesem Bekannten sei dann der Unfall passiert.

Keine Gründe für weitere Ermittlungen

Für die Staatsanwaltschaft liegen somit keine Gründe für weitere Ermittlungen vor. Denn die Frau, die wegen der Fahrt unter Alkoholeinfluss ihren Führerschein abgeben musste, habe sich darüber hinaus keiner Straftat schuldig gemacht. Und der Polizist hätte sich nur dann wieder in den Dienst stellen müssen, wenn die Frau beim Verlassen der Polizeiinspektion fahruntauglich ins Auto gestiegen wäre. Dies sei jedoch nicht der Fall gewesen.

Polizei prüft disziplinäre Maßnahme

Die Polizei als Dienstbehörde prüft nun eine disziplinäre Maßnahme gegen den Beamten, weil auch Teile einer Uniform nur von Polizisten getragen werden dürfen. Im Raum steht etwa eine schriftliche Ermahnung. Mit einer Entscheidung sei in den nächsten Wochen zu rechnen, heißt es aus der Landespolizeidirektion in Linz.