Der Verfassungsgerichtshof in Wien
ORF.at/Roland Winkler
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Politik

OÖ-Naturschutzgesetz ist Fall für VfGH

Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Oberösterreich hat beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) beantragt zu prüfen, ob das Streichen der aufschiebenden Wirkung bei Beschwerden im Naturschutzgesetz des Landes zulässig ist.

Vor rund einem Monat habe man einen entsprechenden Gesetzesprüfungsantrag an den VfGH geschickt, bestätigte ein LVwG-Sprecher einen Bericht in den „Oberösterreichischen Nachrichten“ am Montag. Man selbst habe Bedenken.

Mit der von Schwarz-Blau beschlossenen Novelle des Naturschutzgesetzes 2014 im oberösterreichischen Landtag wurde bei angefochtenen positiven Naturschutzbescheiden eine Beweislastumkehr eingeführt.

Mehrere Beschwerden anhängig

Bis vor zehn Jahren hatten Beschwerden vom Umweltanwalt und/oder dazu „berechtigten“ Naturschutzorganisationen automatisch eine aufschiebende Wirkung. Nun muss die Notwendigkeit zum Aufschub nachgewiesen werden.

Beim LVwG in Linz sind derzeit mehrere Beschwerden im Zusammenhang mit der Erteilung von Berechtigungen für Projekte nach dem Naturschutzgesetz anhängig.

Land will an Beweislastumkehr festhalten

Laut allgemeinem Verfahrensgesetz des Bundes sei vorgesehen, dass diesen „von Verwaltungsbehörden grundsätzlich aufschiebende Wirkung zukommt. Im Bereich des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes hat der oberösterreichische Landesgesetzgeber dieses Prinzip ‚umgekehrt‘“, informierte das LVwG.

Daher wolle man nun die Verfassungsmäßigkeit geklärt wissen und habe sich daher an den VfGH gewendet. Denn es bestehe die Gefahr, dass trotz anhängiger Beschwerden vorzeitig Projekte umgesetzt werden könnten und es so zu „irreversiblen Eingriffen in die Natur und Landschaft“ kommen kann, an deren Erhaltung nach dem Naturschutzgesetz „ein gesetzlich normiertes öffentliches Interesse besteht“, argumentiert der LVwG.

Stellungnahme liegt vor

Das Höchstgericht hat inzwischen vom Land eine Stellungnahme angefordert. Diese liegt vor, sie enthalte eine rechtliche Argumentation für ein Festhalten an der Vorgabe, hieß es aus dem Büro von Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ), der für Naturschutz zuständig ist.

Keine Zustimmung kommt am Montag von den Grünen. Umwelt- und Klimalandesrat Stefan Kaineder fordert viel mehr eine rasche Reperatur des Gesetzes. „Dass die schwarz-blaue Landesregierung an einer verfassungswidrigen Gesetzesvorgabe festhalten möchte, ist völlig unverständlich und gefährdet den Schutz der Natur und Umwelt“, verweist Kaineder in einer Aussendung.