Dennoch sei es ein guter Zeitpunkt, so die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer, den eigenen Vertrag jetzt genau unter die Lupe zu nehmen. Kaum jemand achtet bei Verträgen im Kleingedruckten auf die Indexanpassungsklausel, mit denen Mobilfunkbetreiber entsprechende Erhöhungen durchführen dürfen. Die Rundfunkregulierungsbehörde (RTR) hat keine rechtliche Möglichkeit, in diese Preisgestaltung einzugreifen oder diese gar zu verbieten.
Anbieter haben einseitiges Preiserhöhungsrecht
Wegen einer Preiserhöhung aus einem Handyvertrag auszusteigen, funktioniert jedenfalls nicht, so Ulrike Weiß vom Konsumentenschutz der Arbeiterkammer OÖ: „Diese Anbieter haben ein einseitiges Preiserhöhungsrecht und wir Konsumentinnen und Konsumenten müssen warten, bis wir unseren Vertrag entsprechend der Kündigungsfristen kündigen können, und erst dann können wir wechseln.“
Preisanstieg um 8 Prozent
Die AK erwartet von den großen Mobilfunkanbietern eine neuerliche Erhöhung von 8 Prozent, also vergleichbar mit jener Erhöhung im Vorjahr. Kleinere Mobilfunkanbieter haben keine Indexanpassungsklauseln, bleiben also meist günstiger. Internetprovider halten sich noch bedeckt, um wieviel Prozent die Preise ab 1.April steigen werden, heißt es von den Konsumentenschützern der AK.
Der Zeitpunkt für einen Tarifvergleich sei jedenfalls perfekt, so Ulrike Weiß: „In der Regel lohnt es sich nachzuschauen, sehr oft ändert sich auch der eigene Bedarf, gerade was das Datenvolumen betrifft, und es gibt ein großes Angebot an verschiedenen Anbietern, vom All-in-Paket bis hin zur Wertkarte.“
Kostenfalle Roaming-Gebühr außerhalb der EU
Reisende außerhalb der EU erleben immer wieder böse Überraschungen. Schon im Grenzgebiet zwischen Italien und der Schweiz tappen viele in die Kostenfalle. Auch Urlaube nach Großbritannien können einen bitteren Roaming-Beigeschmack hinterlassen.