Polizeiauto bei Nebel
Fotokerschi/Rauscher
Fotokerschi/Rauscher
Chronik

Mit Detektor aufgespürte „Schätze“ unterschlagen

Das Landeskriminalamt OÖ hat nach mehrmonatigen Ermittlungen eine 53-Jährige ausgeforscht, die archäologische Funde unterschlagen haben soll. Die Frau aus dem Bezirk Braunau habe mit Metallsuchgeräten diese „Schätze“ auf fremden Grundstücken aufgespürt, teilte die Polizei mit. Sie wurde mehrfach angezeigt.

Das Bundesdenkmalamt hatte im Juni 2023 beim Bundeskriminalamt Anzeige gegen eine unbekannte Person erstattet, da diese mit Detektoren nach archäologischen Gegenständen suche, Ausgrabungen durchführe und dies im Internet poste. Daraufhin übernahm das Landeskriminalamt die Ermittlungen. Bei einer Hausdurchsuchung der Beschuldigten wurde dann eine Vielzahl an Ausgrabungsgegenständen aus verschiedenen Zeitepochen gefunden und sichergestellt.

Grundstücksbesitzer nicht gefragt

Zudem stellte sich heraus, dass sie die Grundstücksbesitzer meist nicht fragte, ob sie Sondensuchgänge und Ausgrabungen auf deren Grundstücken oder Wäldern durchführen dürfe. Dadurch habe sie ihnen den zustehenden Hälfteanteil unterschlagen. Ebenso machte sie auch keine Fundmeldung bei den zuständigen Behörden.

Studium und Genehmigung erforderlich

Laut Auskunft des Bundesdenkmalamtes darf nach archäologischen Dingen unter der Erde nur suchen, wer eine Genehmigung und ein einschlägiges Studium hat. Schon das mit der Hand Wegscheren von Erde über einem Fundgegenstand ist verboten. Wer zum Beispiel beim Spazierengehen an der Oberfläche historisch wertvolle Gegenstände findet muss das gemäß der österreichischen Fundmeldepflicht an Polizei oder Denkmalamt melden. Der Fundgegenstand gehört dann zur Hälfte dem Finder und zur anderen Hälfte dem Grundeigentümer.